- Im Betrieb trägt jeder Verantwortung. Das gilt insbesondere für den Unternehmer/die Unternehmerin und die Aufsichtführenden, aber auch für die Beschäftigten.
- Im Betrieb ist die Verantwortung an die übernommenen Aufgaben geknüpft. Der Umfang der Aufgaben ist sehr unterschiedlich, entsprechend ist die Verantwortung der einzelnen Mitarbeiter/innen abgestuft.
Man unterscheidet:
Verantwortung der Unternehmer/Unternehmerinnen
- Sie umfasst den ganzen Betrieb. Teile der Verantwortung kann jedoch durch schriftliche Pflichtenübertragung auf Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen übertragen werden (siehe Formular „Pflichtenübertragung“). Hierbei müssen sowohl Verantwortungsbereich als auch Befugnisse beschrieben werden.
- Eine nicht übertragbare Unternehmerpflicht ist die Auswahl von geeignetem Aufsichts- und Führungspersonal.
Verantwortung der Vorgesetzten
- Sie gilt für den entsprechenden Weisungsbereich und jede übernommene Aufgabe. Das Aufsichts- und Führungspersonal kann im Ausnahmefall Teile der übernommenen Pflichten schriftlich auf geeignete Personen übertragen.
Verantwortung der Betriebsangehörigen
- Auch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen ohne Weisungsbefugnis sind für ihren Aufgabenbereich verantwortlich. Sie müssen die Sicherheitsvorschriften einhalten und andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Schaden bewahren.
- Das Tragen der Schutzausrüstung, die vom Unternehmer/von der Unternehmerin zur Verfügung gestellt werden muss, gehört zu seinen Pflichten.
- Wer im Rahmen seiner Verantwortung durch Handeln oder Unterlassen einen Arbeitsunfall verursacht, muss mit strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.
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07/2019