- Sicherheitsbeauftragte sollen als Betriebsangehörige den Unternehmer/die Unternehmerin und die Vorgesetzten hinsichtlich der Arbeitssicherheit im Unternehmen unterstützen.
- In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen. Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind:
- Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren,
- Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
- Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
- Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
- Anzahl der Beschäftigten. Ggf. ist es notwendig auch bei weniger als 21 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
Auswahlkriterien
- Vertrauen und Anerkennung der Kollegen.
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Geschäftsleitung und Betriebsrat.
- Geschick im Umgang mit Kollegen.
Ausbildung
- Die Ausbildung erfolgt durch Teilnahme an Lehrgängen der Berufsgenossenschaften.
Aufgaben
- Sicherheitsbeauftragte sollen in ihrem Arbeitsbereich Vorgesetzte auf Mängel aufmerksam machen, Kollegen beraten, informieren und motivieren.
- Aufgrund ihrer Ausbildung achten Sicherheitsbeauftragte z. B. auf:
- ordnungsgemäßen Zustand von Schutzeinrichtungen an Maschinen und Geräten,
- Vorhandensein von sicheren Arbeitsplätzen und Absturzsicherungen (z. B. Gerüste, Hebebühnen, Leitern),
- sichere Transportvorgänge,
- die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen,
- die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material,
- die Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen.
- Sicherheitsbeauftragte sind im Allgemeinen nicht weisungsbefugt. Sie dürfen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden.
- Sicherheitsbeauftragte sollen in ihrem Arbeitsbereich:
- an Betriebsbegehungen und Unfalluntersuchungen zusammen mit der Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft und der staatlichen Aufsichtsbehörden teilnehmen,
- sich bei sicherheitstechnischen Problemen direkt an die Vorgesetzten wenden,
- Informationen einholen, die für die Ausübung der regelmäßigen Sicherheitsarbeit wichtig sind,
- betriebliche Unfallstatistiken einsehen und Unfallanzeigen mit unterzeichnen.
Weitere Informationen erteilt Ihre Berufsgenossenschaft
07/2021