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Sicherheitsbeauftragte
(Bestellung/Aufgaben)

Auswahlkriterien

Ausbildung

Aufgaben

Weitere Informationen erteilt Ihre Berufsgenossenschaft

07/2021
 

Betrieb   
Mitgl.-Nr.:   

 

Bestellung zum/zur Sicherheitsbeauftragten

Herr/Frau:   
(Name, Vorname)

Stellung im Betrieb:   

wird für den Betrieb/die Abteilung:   

als Sicherheitsbeauftragte/r zur Wahrnehmung der im § 22 SGB VII und im § 20 der DGUV Vorschrift 1 bezeichneten Aufgaben bestellt.


Ort,

den

(Unterschrift Unternehmer/in)

(Unterschrift Sicherheitsbeauftragte/r)

Dieser Bestellung wird zugestimmt.


(Unterschrift Vertreter/in des Betriebsrates)

SGB VII § 22 Abs. 2
Die Sicherheitsbeauftragten haben den/die Unternehmer/in bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.

DGUV Vorschrift 1 § 20 Abs. 3
Der Unternehmer hat Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben zu erfüllen, insbesondere in ihrem Bereich an den Betriebsbesichtigungen sowie den Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten durch die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften teilzunehmen; den Sicherheitsbeauftragten sind die hierbei erzielten Ergebnisse zur Kenntnis zu geben.

Eine Kopie ist der zuständigen Berufsgenossenschaft zur Kenntnis zu geben.