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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > TRGS 512: Begasungen
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Anlage 1a zu TRGS 512

Grundlehrgang für Begasungen

Voraussetzung: Ersthelferkurs und Atemschutztauglichkeit

Inhalte des Lehrgangs:

1 Eigenschaften und Wirkungsweise der Begasungsmittel

1.1 Allgemeines

1.2 Wirkungsweise

2 Rechtsvorschriften

2.1 Rechtsgrundlagen

2.2 Spezielle Vorschriften und Regelungen für Begasungstätigkeiten

3 Grundzüge der Begasungstechnik

3.1 Überprüfung vor der Begasung

3.2 Einbringen der Begasungsmittel

3.3 Überwachung

3.4 Lüftung begaster Objekte

3.5 Entnahme von Trägermaterialien (soweit erforderlich)

3.6 Freigabe begaster Objekte und Güter

Insbesondere Problematik des Nachgasens

3.7 Entsorgung von Trägermaterialien (soweit erforderlich)

4 Gefährdungsbeurteilung

5 Erste Hilfe

6 Besprechung von Unfällen bei Begasungen

7 Übung einer Begasung

(unter besonderer Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung, Haupt- und Nebengefahren und Schutzmaßnahmen)

8 Aussprache

9 Prüfung

Lehrgangsdauer, Lehrkräfte und Teilnehmerzahl