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Allgemeines
Straßenbaulabors sind
Arbeitsstätten, in denen genormte Untersuchungen zur
Qualität von Straßenbaustoffen durchgeführt
werden.
Untersucht werden bitumengebundene - in
Ausnahmefällen auch teergebundene - Straßenbaustoffe
sowie ungebundene und hydraulisch gebundene Baustoffe zur
Herstellung von Frostschutz-und Tragschichten.
Darüber hinaus werden Untersuchungen des
zu Recyclingzwecken angelieferten Straßenaufbruchmaterials
auf einen möglichen Teergehalt vorgenommen.
Die zu verwendenden Einrichtungen und die
anzuwendenden Untersuchungsmethoden in Straßenbaulabors sind
genormt.
1.1 Gefahren durch chemische Reaktionen
Gefahren durch chemische Reaktionen bestehen
bei sachgemäßem Umfang nicht, da in der Regel nur
physikalische Untersuchungsmethoden zur Anwendung kommen. In
Asphaltlabors können allerdings Gesundheitsgefahren beim
Umgang mit Lösemitteln und in Bodenlabors beim Umgang mit
Ätzkalk auftreten.
1.2 Allgemeine Gefahren
Verletzungs- und Gesundheitsgefahren in
Straßenbaulabors sind
- Ausrutschen und Hinfallen;
- lärmintensive
Untersuchungsmethoden;
- Verbrennungen der Haut;
- Verletzungen an scharfen Kanten und Formen.
Gegen diese allgemeinen Gefahren sind
geeignete technische Schutzmaßnahmen zu ergreifen:
- Trittsichere Fußböden;
- Lärmminderungsmaßnahmen, wie z.
B. Kapselung der Schallquellen, Abschirmwände,
schallschluckende Raumauskleidungen.
1.3 Persönliche
Schutzausrüstungen
Wenn technische Schutzmaßnahmen aus
betrieblichen Gründen nicht möglich sind, müssen
persönliche Schutzausrüstungen vom Unternehmer zur
Verfügung gestellt und vom Versicherten getragen werden:
- Normgerechte Sicherheitsschuhe mit der
Bezeichnung S2 nach DIN EN 345;
- Gehörschutz (Gehörschutzkapseln,
-Stöpsel oder -watte) gemäß DIN EN 352;
- Schutzhandschuhe gemäß DIN EN 420.
In einigen Fällen können ganz spezielle persönliche Schutzausrüstungen in Straßenbaulabors notwendig werden:
- Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken
gemäß DIN EN 407, Kategorie 2;
- Schutzhandschuhe gegen Chemikalien
gemäß DIN EN 374; CKW-Beständigkeit, Kategorie 1
oder Kategorie 2;
- Korbbrillen mit einer Sichtscheibe gegen
spritzende Flüssigkeiten gemäß DIN EN 166,
Kennzeichnung des Tragkörpers X ZZ 3, Kennzeichnung der
Sichtscheibe X 1 ZZ S.