10 Nahrungs- und Genußmittel

In Laborräumen dürfen weder Lebensmittel aufbewahrt noch Mahlzeiten oder Erfrischungen eingenommen werden.

Es besteht ein striktes Alkohol- und Rauchverbot.

Für die Einnahme von Mahlzeiten und Erfrischungen schreibt die Arbeitsstättenverordnung besondere Räume vor.