11 Hygiene

Sauberkeit am Arbeitsplatz ist unverzichtbar. Verunreinigungen an Arbeitskleidung und persönlicher Schutzausrüstung (z. B. durch Lösemittel oder Bitumen) müssen entfernt werden. Für Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege müssen im Labor folgende Voraussetzungen gegeben sein:

Bei wasserunlöslichen Arbeitsstoffen (z. B. Bitumen, Chlorkohlenwasserstoffen) sind nicht fettende, silikonfreie Hautschutzsalben zu verwenden. Bitumenverschmutzungen auf der Haut dürfen nicht mit Lösemitteln entfernt werden; es müssen geeignete Hautreinigungsmittel (spezielle waschaktive Substanzen) vorhanden sein.