Sollten beim Umgang mit Lösemitteln im
Labor Krankheitsanzeichen auftreten, z. B. Unwohlsein,
Übelkeit, Erbrechen, Schwindelgefühl oder Kopfschmerzen,
muß der Betroffene den Gefahrenbereich verlassen bzw. aus dem
Gefahrenbereich gebracht werden. Die Helfer haben sich dabei vor
Kontakt mit Lösemitteln zu schützen. Es ist umgehend
für ärztliche Behandlung zu sorgen.
Bei Unwohlsein ist der Arzt aufzusuchen und über das verwendete Lösemittel zu informieren.