Verbot von Kohlenwasserstoffen:
In Straßenbaulabors werden vorwiegend Chlorkohlenwasserstoffe (CKW) als Löse- und Reinigungsmittel verwendet.
1,1,1-Trichlorethan darf wegen seiner
umweltgefährlichen Eigenschaften nicht mehr verwendet
werden.
Chlorkohlenwasserstoffe (CKW) können
Gesundheitsgefahren schaffen:
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS) sind zu beachten. Die Grenzwerte nach TRGS 900 "Grenzwerte
in der Luft am Arbeitsplatz; Luftgrenzwerte - MAK und TRK" und TRGS
903 "Biologische Arbeitsplatztoleranzwerte - BAT-Werte" dürfen
nicht überschritten werden.
Insbesondere muß folgendes beachtet
werden:
Trichloroethylen - auch Trichlorethen und
Trichlorethylen, allgemein "Tri" genannt - wird fast
ausschließlich für Extraktionen und Reinigungsarbeiten
verwendet.
Tri-Dämpfe dürfen nicht mit offenen Flammen, glühenden Metallteilen oder anderer Glut - z. B. Zigarettenglut - in Berührung kommen, weil sich dabei das Giftgas Phosgen bilden kann. Das Einatmen von Phosgen kann schon in geringen Konzentrationen zu lebensgefährlichen Lungenschäden führen. Für Tri besteht begründeter Verdacht, ein krebserzeugendes Potential zu haben.
Eine Gefahrstoffinformation für Tri ist
als Anhang 1 abgedruckt.
Durch Einwirkung von UV-Strahlen,Temperaturen
über 120-130 °C, Säuren und starken Laugen zerfallen
CKW in giftige Stoffe. Besonders gefährlich sind
Salzsäure, Phosgen und Dichloracetylen. Verunreinigungen,
insbesondere Säurespuren, die sich während der
sachgemäßen Verwendung bilden können, steigern die
Zersetzungsneigung.
Zur Verhinderung dieser Zerfallvorgänge
wird Tri in stabilisierter Form ausgeliefert. Zur Stabilisierung
werden stark giftige und teilweise auch giftige, reizende und
krebserzeugende Stoffe verwendet.
Für das Abfüllen aus
Lagerbehältern und für das Umfüllen müssen
Pumpen bereitgehalten werden, mit denen Füllarbeiten ohne die
Gefahr des Verschüttens möglich sind.
Lagerbehälter für Lösemittel
müssen außerhalb der Laborräume und in einer
Auffangwanne aufgestellt werden. Eine fest installierte
Abfülleitung mit dazu gehörigen Armaturen und Pumpen ist
zu empfehlen.
Von Hand dürfen Lösemittel nur in kleinen Mengen und in Abzügen umgefüllt werden.