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Lösemittel
Verbot von Kohlenwasserstoffen:
- Leicht entzündliche Kohlenwasserstoffe,
wie z. B. Toluol, dürfen nicht verwendet werden, da ihre
Dämpfe mit Luft explosionsfähige Gemische bilden
können und brennbar sind.
- Aromatische Kohlenwasserstoffe, die wie z. B. Benzol eindeutig krebserzeugende Stoffe sind, dürfen als Lösemittel nicht verwendet werden.
In Straßenbaulabors werden vorwiegend Chlorkohlenwasserstoffe (CKW) als Löse- und Reinigungsmittel verwendet.
1,1,1-Trichlorethan darf wegen seiner
umweltgefährlichen Eigenschaften nicht mehr verwendet
werden.
Chlorkohlenwasserstoffe (CKW) können
Gesundheitsgefahren schaffen:
- Beim Hautkontakt erfolgt Hautentfettung.
Dadurch wird die Haut direkt geschädigt. Darüber hinaus
besteht kein Schutz mehr gegen andere Schädigungen, wie z. B.
gegen die Einwirkung von Bakterien oder Viren. CKW werden auch
durch die unverletzte Haut in den Körper aufgenommen.
- Häufiges Einatmen geringer
Konzentrationen von Lösemitteldämpfen kann Leber, Niere
und das zentrale Nervensystem schädigen und wegen der
berauschenden Wirkung süchtig machen.
- Das Einatmen hoher Konzentrationen kann zu
Narkose und Lungenödemen führen.
- Gelangen Lösemittel in den
Magen-Darm-Trakt, schädigen sie dort die Schleimhäute mit
erheblichen Gesundheitsschäden. Außerdem kann das
Lösemittel in den Blutkreislauf gelangen und dort zu
Leberschäden führen.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS) sind zu beachten. Die Grenzwerte nach TRGS 900 "Grenzwerte
in der Luft am Arbeitsplatz; Luftgrenzwerte - MAK und TRK" und TRGS
903 "Biologische Arbeitsplatztoleranzwerte - BAT-Werte" dürfen
nicht überschritten werden.
Insbesondere muß folgendes beachtet
werden:
- Lösemittelbehälter müssen
dicht geschlossen gehalten werden.
- Eine ausreichende zwangsläufige
Raumlüftung und der Umgang im Abzug muß sicherstellen,
daß keine gesundheitsschädlichen Konzentrationen von
Lösemitteldämpfen entstehen können.
- Bei möglichem Hautkontakt sind
geeignete Schutzhandschuhe zu tragen. Geeignet sind z. B.
4H-Handschuhe.
7.1 Trichloroethylen
Trichloroethylen - auch Trichlorethen und
Trichlorethylen, allgemein "Tri" genannt - wird fast
ausschließlich für Extraktionen und Reinigungsarbeiten
verwendet.
Tri-Dämpfe dürfen nicht mit offenen Flammen, glühenden Metallteilen oder anderer Glut - z. B. Zigarettenglut - in Berührung kommen, weil sich dabei das Giftgas Phosgen bilden kann. Das Einatmen von Phosgen kann schon in geringen Konzentrationen zu lebensgefährlichen Lungenschäden führen. Für Tri besteht begründeter Verdacht, ein krebserzeugendes Potential zu haben.
Eine Gefahrstoffinformation für Tri ist
als Anhang 1 abgedruckt.
7.2 Instabilität von Tri,
Stabilisatoren
Durch Einwirkung von UV-Strahlen,Temperaturen
über 120-130 °C, Säuren und starken Laugen zerfallen
CKW in giftige Stoffe. Besonders gefährlich sind
Salzsäure, Phosgen und Dichloracetylen. Verunreinigungen,
insbesondere Säurespuren, die sich während der
sachgemäßen Verwendung bilden können, steigern die
Zersetzungsneigung.
Zur Verhinderung dieser Zerfallvorgänge
wird Tri in stabilisierter Form ausgeliefert. Zur Stabilisierung
werden stark giftige und teilweise auch giftige, reizende und
krebserzeugende Stoffe verwendet.
7.3 Abfüllen und Umfüllen von
Lösemitteln
Für das Abfüllen aus
Lagerbehältern und für das Umfüllen müssen
Pumpen bereitgehalten werden, mit denen Füllarbeiten ohne die
Gefahr des Verschüttens möglich sind.
Lagerbehälter für Lösemittel
müssen außerhalb der Laborräume und in einer
Auffangwanne aufgestellt werden. Eine fest installierte
Abfülleitung mit dazu gehörigen Armaturen und Pumpen ist
zu empfehlen.
Von Hand dürfen Lösemittel nur in kleinen Mengen und in Abzügen umgefüllt werden.