7 Lösemittel

Verbot von Kohlenwasserstoffen:

In Straßenbaulabors werden vorwiegend Chlorkohlenwasserstoffe (CKW) als Löse- und Reinigungsmittel verwendet.

1,1,1-Trichlorethan darf wegen seiner umweltgefährlichen Eigenschaften nicht mehr verwendet werden.

Chlorkohlenwasserstoffe (CKW) können Gesundheitsgefahren schaffen:

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sind zu beachten. Die Grenzwerte nach TRGS 900 "Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz; Luftgrenzwerte - MAK und TRK" und TRGS 903 "Biologische Arbeitsplatztoleranzwerte - BAT-Werte" dürfen nicht überschritten werden.

Insbesondere muß folgendes beachtet werden:



7.1 Trichloroethylen

Trichloroethylen - auch Trichlorethen und Trichlorethylen, allgemein "Tri" genannt - wird fast ausschließlich für Extraktionen und Reinigungsarbeiten verwendet.

Tri-Dämpfe dürfen nicht mit offenen Flammen, glühenden Metallteilen oder anderer Glut - z. B. Zigarettenglut - in Berührung kommen, weil sich dabei das Giftgas Phosgen bilden kann. Das Einatmen von Phosgen kann schon in geringen Konzentrationen zu lebensgefährlichen Lungenschäden führen. Für Tri besteht begründeter Verdacht, ein krebserzeugendes Potential zu haben.

Eine Gefahrstoffinformation für Tri ist als Anhang 1 abgedruckt.



7.2 Instabilität von Tri, Stabilisatoren

Durch Einwirkung von UV-Strahlen,Temperaturen über 120-130 °C, Säuren und starken Laugen zerfallen CKW in giftige Stoffe. Besonders gefährlich sind Salzsäure, Phosgen und Dichloracetylen. Verunreinigungen, insbesondere Säurespuren, die sich während der sachgemäßen Verwendung bilden können, steigern die Zersetzungsneigung.

Zur Verhinderung dieser Zerfallvorgänge wird Tri in stabilisierter Form ausgeliefert. Zur Stabilisierung werden stark giftige und teilweise auch giftige, reizende und krebserzeugende Stoffe verwendet.



7.3 Abfüllen und Umfüllen von Lösemitteln

Für das Abfüllen aus Lagerbehältern und für das Umfüllen müssen Pumpen bereitgehalten werden, mit denen Füllarbeiten ohne die Gefahr des Verschüttens möglich sind.

Lagerbehälter für Lösemittel müssen außerhalb der Laborräume und in einer Auffangwanne aufgestellt werden. Eine fest installierte Abfülleitung mit dazu gehörigen Armaturen und Pumpen ist zu empfehlen.

Von Hand dürfen Lösemittel nur in kleinen Mengen und in Abzügen umgefüllt werden.