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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Vom Unternehmer sind arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen, wenn
- Messungen nach TRGS 402 "Ermittlung und
Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der
Luft in Arbeitsbereichen" ergeben, daß die
Auslöseschwelle entsprechend TRGS 101 "Begriffsbestimmungen"
überschritten wird;
- bei Tätigkeiten in Lärmbereichen
ein Beurteilungspegel von mehr als 85 dB gemessen wird.