Anhang 1

Informationen der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft




Trichlorethylen

(Trichlorethen)

Steht im begründeten Verdacht, Krebs erzeugen zu können!



Irreversibler Schaden möglich. (R 40)

Gas / Rauch / Dampf / Aerosol nicht einatmen. (S 23)

Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. (S 36/37)


 

Charakterisierung

Trichlorethylen ist eine farblose Flüssigkeit mit einem süßlichen Geruch. Sie ist mit allen üblichen organischen Lösemitteln mischbar, jedoch in Wasser nur gering löslich.

Trichlorethen ist eines der gebräuchlichsten Reini-gungs- und Entfettungsmittel. Es dient ebenfalls als Extraktionsmittel für natürliche Fette, Harze, Öle und Wachse.

(chemische Gruppe: Chlorkohlenwasserstoffe)



Grenzwerte und Einstufungen

MAK-Wert: 270 mg/m3 bzw. 50 ml/m3 (ppm)

Geruchsschwelle: 1,1-2160 mg/m3 Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Grenzwertes nicht befürchtet zu werden.

EG-Kategorie K3: Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlaß zur Besorgnis geben.

 

Gefahrstoffmessungen / Ermittlung

Konzentrationsmessung mit Prüfröhrchen z. B. Compur (550 234, Typ: 134 (SA); Dräger (67 28541, Typ: Trichlorethylen 2/a); Auer (5085-842, Typ: Tri.-5).

 

Gesundheitsgefährdung

Einatmen, Verschlucken (Essen, Trinken oder Rauchen mit beschmutzten Händen) oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege, Verdauungswege und Augen reizen: z. B. Brennen, Kratzen.

Kann zu Lungenödem führen.

Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit bis zur Bewußtlosigkeit oder andere Hirnfunktionsstörungen können auftreten.

Kann zu Rauschzustand führen.

Schädigung von Leber und Niere möglich.

Entfettet die Haut.

Eine krebserzeugende Wirkung wird vermutet!

 

Hygienemaßnahmen

Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!

Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!

Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen!

Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).

Durchnäßte Kleidung wechseln und trocknen lassen!

 

Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen

Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, da Dämpfe schwerer als Luft.

Auftretende Dämpfe direkt an der Entstehungsoder Austrittstelle absaugen.

Gefäße nicht offen stehen lassen.

Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken.

Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden.

 

Persönliche Schutzmaßnahmen

Augenschutz: Schutzbrille.

Handschutz: Handschuhe aus Viton. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (ÖI-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden!

Atemschutz: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z. B. an Vollmaske:
Gasfilter A1 (braun) bis 1000 ml/m3 (ppm)
Gasfilter A2 (braun) bis 5000 ml/m3 (ppm)
Gasfilter A3 (braun) bis 10000 ml/m3 (ppm)

Körperschutz: Antistatische Schutzkleidung, z. B. Kleidung aus Baumwolle und Schuhe mit antistatischen Sohlen.

 

Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z. B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Bei Schmerzen möglichst Chibro-Kerakain einträufeln. Immer Augenarzt aufsuchen!

Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Mit viel Wasser und Seife reinigen. Kein Verdünner o. ä. verwenden.

Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Atemwege freihalten: Zahnprothesen, Fremdkörper (Erbrochenes) entfernen.

Bei Bewußtlosigkeit Lagerung in stabiler Seitenlage. Atmung und Puls überwachen!

Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage.

Möglichst rasch 5 Hübe Dexamethason-Spray (z. B. Auxiloson) einatmen lassen. Dies alle 10 Minuten bis zum Beginn der ärztlichen Behandlung wiederholen!

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Bewußtsein in kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.

Gabe von medizinischem Kohlepulver, keine Hausmittel (Milch, Alkohol usw.)

 

Handhabung

Dämpfe sind schwerer als Luft.

Kunststoffe werden angegriffen.

Greift folgende Werkstoffe an: Aluminium, andere Leichtmetalle und deren Legierungen.

Reagiert mit Alkali-, Erdalkalimetallen, diversen Metallpulvern und -spänen, sowie Basen.

Zersetzt sich bei Erhitzen/Verbrennen in gefährliche Gase.

Wenn 1/4 des Grenzwertes überschritten wird, dürfen Jugendliche unter 16 Jahren mit Trichlorethylen nicht beschäftigt werden; Jugendliche ab 16 Jahren dürfen mit Trichlorethylen nur dann beschäftigt werden, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist und sie durch einen Fachkundigen beaufsichtigt werden.

 

Vorsorgeuntersuchungen

Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind gegebenenfalls (z. B. bei Überschreitung der Auslöseschwelle) nach:

zu untersuchen.

 

Entsorgung

Nicht in Ausguß oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.

Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Abfallart wie Abfallschlüssel-Nr. (55213) nach LAGA-Abfallartenkatalog.

 

Lagerung

Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern.

Nicht in Behältern aus Aluminium lagern.

Nach Umfüllen Behälter wie Originalgebinde kennzeichnen.

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren.

 

Schadensfall

Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z. B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln.

Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen.

Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.

Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe. Brandbekämpfung nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät und Schutzkleidung. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muß vermieden werden (stark wassergefährdend - WGK 3).



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Vervielfältigung erwünscht! Stand: 15.11.95