Drogen im Straßenverkehr und am Arbeitsplatz
Drogen wirken sich auf die Fahrtüchtigkeit aus.
Das kann sich äußern in:
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erhöhter Blendempfindlichkeit |
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Gesichtsfeldeinschränkungen |
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Hörverschlechterungen |
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Gleichgewichts- und Bewusstseinsstörungen |
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mangelnder Konzentration |
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nachlassender Reaktionsfähigkeit |
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Ermüdung |
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erhöhter Risikobereitschaft |
Es gilt die Null-Drogen-Grenze!
Seit dem 1. August 1998 ist nach dem Straßenverkehrsgesetz
Fahren unter Drogen ausdrücklich verboten.
Bei einem Verkehrsunfall oder einer Kontrolle kann es zu
einer Bestrafung oder zu einer Mitschuld kommen, wenn eine
Substanz nachgewiesen wird, egal in welcher Konzentration.
Null-Drogen-Grenze auch am Arbeitsplatz.
Warum sollte das nicht auch für den Arbeitsplatz gelten? Wer am Bau, auf einem Gerüst oder an laufenden Maschinen arbeitet, ist darauf angewiesen, dass er Entfernungen richtig einschätzt oder Gefahren wahrnimmt.
Deshalb Hände weg von Drogen!