Drogen im Straßenverkehr und am Arbeitsplatz

Drogen wirken sich auf die Fahrtüchtigkeit aus.

Das kann sich äußern in:

erhöhter Blendempfindlichkeit
Gesichtsfeldeinschränkungen
Hörverschlechterungen
Gleichgewichts- und Bewusstseinsstörungen
mangelnder Konzentration
nachlassender Reaktionsfähigkeit
Ermüdung
erhöhter Risikobereitschaft

Es gilt die Null-Drogen-Grenze!

Seit dem 1. August 1998 ist nach dem Straßenverkehrsgesetz Fahren unter Drogen ausdrücklich verboten.
Bei einem Verkehrsunfall oder einer Kontrolle kann es zu einer Bestrafung oder zu einer Mitschuld kommen, wenn eine Substanz nachgewiesen wird, egal in welcher Konzentration.

Null-Drogen-Grenze auch am Arbeitsplatz.

Warum sollte das nicht auch für den Arbeitsplatz gelten? Wer am Bau, auf einem Gerüst oder an laufenden Maschinen arbeitet, ist darauf angewiesen, dass er Entfernungen richtig einschätzt oder Gefahren wahrnimmt.

Deshalb Hände weg von Drogen!