Ein Kollege oder eine Kollegin trinkt - wie verhalten Sie sich?

Im Grunde gibt es nur zwei Möglichkeiten damit umzugehen:

Sie nehmen es möglichst nicht zur Kenntnis.

Stillschweigend übernehmen Sie Arbeiten mit. Das ist gut gemeint, aber schädlich. Damit bestätigen Sie den Kollegen oder die Kollegin in dem Irrtum, alles im Griff zu haben. Sie unterstützen damit indirekt auch deren Alkoholabhängigkeit.

Sie sprechen den Betroffenen an.

Das ist zugegebenermaßen heikel. Wenn Sie das nicht selbst tun wollen, suchen Sie sich eine Vertrauensperson im Betrieb, die mit dem Betroffenen spricht. Das kann zum Beispiel der Betriebsarzt im Arbeitsmedizinischen-Sicherheitstechnischen Dienst der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (ASD der BG BAU) oder der Betriebsrat sein.

Wenn dem Betroffenen im Gespräch klar vor Augen geführt wird, dass sein Alkoholkonsum am Ende den Job kosten kann ist das oft der Antrieb dafür, sich der Krankheit zu stellen und mit Hilfe anderer Schritte zur Bewältigung der Krankheit zu tun.

Beim ASD der BG BAU können sich nicht nur Alkoholabhängige, sondern auch deren Kollegen oder Familienangehörige Rat holen: