Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Wie bei anderen Arbeitsplätzen hat der Arbeitgeber auch bei
Bildschirmarbeitsplätzen die besonderen Arbeitsbedingungen und
Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen (§ 3 Bildschirmarbeitsverordnung).
Dabei können die Hinweise auf den Seiten 10 und 11 behilflich sein.
Mögliche Gefährdungen und ihre Folgen sind:
- Körperliche Belastungen:
- Beschwerden im Schulter-Nacken-Bereich
- Beschwerden im Hand-Arm-Bereich
- Wirbelsäulenbeschwerden
- Kopfschmerzen
- Belastungen der Augen:
- Augenflimmern
- Brennende und tränende Augen
- Psychische Belastungen:
- Stress
- Leistungsschwankungen
- Arbeitsunzufriedenheit
- Resignation
- Erhöhter Genussmittel- und Medikamentenkonsum
- Anstieg von Fehlzeiten