Bildschirmbrille
Nur in seltenen Fällen ist eine Bildschirmbrille notwendig. Dies ist der
Fall, wenn die Vorsorgeuntersuchung nach G 37 ergeben sollte, dass die normale
Sehhilfe nicht geeignet ist und ein Augenarzt die Brille verordnet.
Folgende speziellen Sehhilfen kommen u. a. infrage:
- Monofokalbrillen (Einstärkenbrillen) ausschließlich für
den Bildschirmabstand.
- Bifokalbrillen (Zweistärkenbrillen), z.B. bei zusätzlichem
Publikumsverkehr.
- Trifokalbrillen (Dreistärkenbrillen), z.B. bei weiteren Anforderungen
an das Sehen im Nahbereich.
- Gleitsichtbrillen, diese haben ähnliche Eigenschaften wie
die Trifokalbrillen.