In der Bauwirtschaft müssen häufig Gefahrgüter transportiert werden. Gefahrgüter erkennt man am Gefahrzettel und an der UN-Nummer. Für den Gefahrguttransport im öffentlichen Straßenverkehr gibt es in dem europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) eine ganze Reihe gesetzlicher Auflagen. Nur wer kleine Mengen gefährlicher Güter transportiert, braucht nicht alle Vorschriften der GGVSEB zu beachten. Die meisten Unternehmen der Bauwirtschaft können sich die Kleinmengenregeln zunutze machen, die "erleichterte Beförderungen" zulassen. Es lohnt sich also, beim Transport von Gefahrgütern auf die Mengenbegrenzungen dieser Regeln zu achten. |