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Kleinmengenregelung

Grundsätzlich ist beim Transport von Gefahrgütern zwischen Beförderungen im Rahmen der Haupttätigkeit und Versorgungstransporten zu unterscheiden.

Kleinmengenregeln für Beförderungen im Rahmen der Haupttätigkeit

Gefahrguttransporte kleiner Mengen, die Unternehmen im Rahmen ihrer Haupttätigkeit, z.B. im Werkstattwagen) durchführen, sind von den Vorschriften des ADR weitgehend freigestellt, wenn

Bei dieser weitgehenden Freistellung vom ADR sind folgende Vorschriften zu beachten:

Mit dieser Regel können einzelne Farbdosen und Druckgaspackungen (Spraydosen) befördert werden, die keine aufgedruckte Kennzeichnung als Gefahrgut haben. Es ist allerdings sicherzustellen, dass beim Transport kein Gefahrgut freigesetzt werden kann. Dazu müssen die Dosen aufrecht in einen Schutzkarton gestellt, die Hohlräume ausgefüllt und der Karton geschlossen werden.

Kleinmengenregeln für Versorgungstransporte

Bei Gefahrguttransporten kleiner Mengen mit einem Fahrzeug, die zur Versorgung mehrerer Baustellen oder des Materiallagers oder Bauhofes und mit Behältern über 450 l Inhalt durchgeführt werden, sind zusätzlich noch folgende Vorschriften zu beachten:

 

Weitgehende Freistellung von den Bestimmungen des ADR
"Kleine Mengen", befördert in Verbindung mit der Haupttätigkeit des Unternehmens oder in Zusammenhang mit Wartungs- und Reparaturarbeiten – bis 450 l/Versandstück
(z.B. Werkstattwagen, Baggerfahrer mit 200-l-Dieselfass zum Nachtanken, Dachdecker mit Gasflaschen)
Gase in besonderen Einrichtungen, die für den Betrieb dieser Einrichtungen erforderlich sind
(z.B. Flüssiggasbehälter auf Gussasphalt-Mischgeräten)
Flüssige Kraftstoffe in
  • Kfz-Tanks bis 1500 l, bei Anhängern bis 500 l
  • tragbaren Behältern bis 60 l
  • Behältern von als Ladung beförderten Fahrzeugen (z.B. auf Tiefladern)
Durch Sondervorschriften freigestellte Gefahrgüter (z.B. Asbest, Batterien, Gussasphalt)
Ungereinigte leere Verpackungen, die Güter der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8, 9 enthielten, wenn keine Gefahren vom Gut ausgehen können. (z.B. leere Gasflaschen, leere Benzinkanister usw.)
Eingeschränkte Freistellung von Bestimmungen des ADR
"Kleine Mengen", befördert zur internen oder externen Versorgung und über 450 l/Versandstück