Übersicht der wichtigsten Freistellungen

Höchstmenge für einzelnes Gefahrgut

Wird bei einem Transport ausschließlich ein Stoff oder ein Produkt befördert, so ist die Höchstmenge für die Beförderung von Kleinmengen der Gefahrgutliste zu entnehmen. Dort sind die wesentlichen Stoffe aufgeführt, die für die Bauwirtschaft von Bedeutung sind. Für die Höchstmengen unterschiedlicher Gefahrgüter sind unterschiedliche Maßeinheiten zu verwenden. So sind die Höchstmengen für flüssige Stoffe und verdichtete Gase in Liter (Nenninhalt der Gefäße), für feste Stoffe und verflüssigte Gase in Kilogramm Nettomasse angegeben.

Höchstmenge für verschiedene Gefahrgüter

Werden unterschiedliche Gefahrgüter gleichzeitig transportiert, ermittelt man die Höchstmenge für die erleichterte Beförderung, indem man die jeweiligen Mengen mit den stoffspezifischen Faktoren ("Risikofaktoren") multipliziert und dann addiert. Die jeweiligen Faktoren sind in der Gefahrgutliste kursiv gedruckt.

Die Summe der Produkte unterschiedlicher Gefahrgüter wird mit der Zahl 1000 verglichen. Ist das Ergebnis nicht größer als 1000, handelt es sich im Sinne der GGVSEB um eine Kleinmenge. Wird der Wert 1000 überschritten, müssen alle Vorschriften eingehalten werden. Zwei Beispiele sollen die beiden Möglichkeiten verdeutlichen:

 

Beim gleichzeitigen Transport verschiedener Gefahrgüter empfiehlt es sich, eine Liste der Güter mit Angaben zu Verpackung, richtiger Aufschrift, Gefahrzettel, gängiger Menge und dem Faktor ("Risikofaktor") aus der Tabelle zu erstellen (siehe Muster und Kopiervorlage).
Ein Modul zur Berechnung der Höchstmenge für den Kleintransport bietet die WINGIS CD der BG BAU.

Dieser Nachweis ist aus folgenden Gründen anzuraten: