Anhang
Produktgruppen-Information für einen typischen Bautenlack

 

Unternehmer
V 2.9
 

Alkydharzlackfarben, aromatenarm

Produkt-Code: M-LL02

Entzündlich. (R10)
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben. (R52/53)
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R66)
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (S2)
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. (S16)
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (S23)
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S24/25)
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S51)

 

Charakterisierung

Lösemittelverdünnbare, aromatenarme Alkydharzlackfarben enthalten als Bindemittel Alkydharze, anorganische/organische Pigmente, Füllstoffe und ca. 25% Lösemittel.
Als Lösemittel wird Testbenzin (Kohlenwasserstoffgemisch) mit einem Siedebereich von 145-220°C eingesetzt.
Neben dem Testbenzin können auch bis zu 5% andere Lösemittel wie Ester, Ether und Alkohole enthalten sein, die bei den Arbeitsplatzmessungen mit zu berücksichtigen sind (siehe auch Block "Grenzwerte und Einstufungen"). Die Produkte lassen sich als Vorlacke und Decklacke auf Holz, Metall, neutralem Putz und teilweise auch auf Kunststoffen einsetzen.
Die im folgenden beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf die Bedingungen, unter denen das Produkt laut Herstellerangaben verarbeitet werden soll.
Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von den Kohlenwasserstoffen aus.
Bei Zugabe von Verdünnungsmitteln verstärkt sich die Gesundheitsgefahr; die dazugehörige Produktinformation ist ggf. ebenfalls zu berücksichtigen.
Das Produkt ist einer Produktgruppe zugeordnet. Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe müssen nicht unbedingt auch in allen dieser Produktgruppe zugeordneten Produkten enthalten sein.

Grenzwerte und Einstufungen

Kohlenwasserstoffe, aromatenarm
250 mg/m3
Der Grenzwert eines Kohlenwasserstoffgemisches hängt von seiner Zusammensetzung ab. Der hier aufgeführte Wert wurde basierend auf dem RCP-Konzept der TRGS 900 als ,worst-case-Grenzwert‘ berechnet.
Xylol
440 mg/m3 bzw. 100 ml/m3 (ppm)
Gefahr der Hautresorption (H)
Ethylbenzol
440 mg/m3 bzw. 100 ml/m3 (ppm)
Gefahr der Hautresorption (H)
Isopropylbenzol
250 mg/m3 bzw. 50 ml/m3 (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Grenzwertes nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Butanol, alle Isomere
300 mg/m3 bzw. 100 ml/m3 (ppm)
1-Methoxy-2-propanol
370 mg/m3 bzw. 100 ml/m3 (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Grenzwertes nicht befürchtet zu werden.


Übergangsweise werden hier die ehemaligen "MAK-Werte" aufgeführt. Sobald gesetzlich verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)/Einstufungen usw. veröffentlicht sind, wird darüber unter www.gisbau.de berichtet.

Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren

Sind lösemittelverdünnbare Produkte unvermeidlich, sollten entaromatisierte Alkydharzlacke verwendet werden. In vielen Fällen können wasserverdünnbare Dispersionslackfarben eingesetzt werden. Informationen sind von den Herstellern zu erhalten.


Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte.
Als Lösemittel werden hier alle flüchtigen organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt bei Normaldruck bis einschließlich 250 °C bezeichnet. Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSE usw.) aufweisen.

Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel "Gefährdungsbeurteilung" anzugeben.

 

Gefahrstoffmessungen/Ermittlung

Im Handanstrich ist nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte zu rechnen, wenn weniger als 2,5 l des Produktes pro Schicht verarbeitet werden.
Eine Grenzwertüberschreitung ist bei Anwendung im Spritzverfahren ohne Absaugung und bei Zugabe von Verdünnungsmitteln zu erwarten.

Gesundheitsgefährdung

Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen.
Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken.
Vorübergehende Beschwerden wie Schwindel, Kopfschmerzen, Konzentrationstörungen, Übelkeit können auftreten. Einige Inhaltsstoffe (Butanonoxim, Cobalt-Sikkative) können bei empfindlichen Personen zu Reizungen und allergischen Reaktionen führen.
Entfettet die Haut.
Zusätzliche Gefährdung beim Spritzverfahren:
Erbrechen, Nervenschäden, Leberschäden, Nierenschäden, Blutbildveränderungen, Herzrythmusstörungen.

Hygienemaßnahmen

Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern.
Produktreste von der Haut entfernen!
Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Farbreste nur mit einem geeigneten Reinigungsmittel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse-/Verdünnungsmittel für die Hautreinigung verwenden!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen!
Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!

Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, da Dämpfe schwerer als Luft.
Bei Arbeiten in Räumen ohne ausreichende Lüftung auftretende Dämpfe direkt an der Entstehungs- oder Austrittstelle absaugen.
Nur ex-geschützte Be-/Entlüftungsgeräte verwenden. Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex- Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden, kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen!
Schlag und Reibung vermeiden.
Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
Bei Anwendung im Spritzverfahren:
Arbeitsbereich abgrenzen, z.B. durch Flatterband! Schilder "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" und "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" aufstellen!
Allgemein gilt:
Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.

Persönliche Schutzmaßnahmen

Augenschutz: Bei Spritzverfahren: Korbbrille!
Handschutz: Handschuhe aus: Nitril, Fluorkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden!
Atemschutz: Bei Spritzverfahren:
Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. an Vollmaske:
Kombinationsfilter A1-P2 (braun/weiß)
Kombinationsfilter A2-P2 (braun/weiß)
Bei unklaren Verhältnissen und in engen Räumen (z.B. Schächten und Silos) nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden!
Körperschutz: Bei Spritzverfahren: (Einweg-) Chemikalienschutzanzug.

Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen.
Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Keine Verdünnungs-/Lösemittel o.ä. verwenden.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen.
Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.

Handhabung

Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische.
Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht erhöhte Entzündungsgefahr.
Der Hand- und Hautschutz ist besonders zu beachten, weil verschiedene Inhaltsstoffe auch durch die Haut in den Körper gelangen können.

Beschäftigungsbeschränkungen

Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist.

Vorsorgeuntersuchungen

Personen, die Umgang mit dem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz

anzubieten. Wird der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten, sind die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen - entsprechendes gilt bei unmittelbarem Hautkontakt zu hautresorptiven Stoffen (H-Stoffe).

Gefahrguttransport

Die Produktgruppe ist der Klasse 3 mit UN-Nummer UN1263 und Verpackungsgruppe III zugeordnet.
Soll der Transport unter erleichterten Bedingungen (Kleinmengentransport) durchgeführt werden, muss die transportierte Menge in Litern mit dem Faktor 1 multipliziert werden. Als Kleinmengentransporte gelten nur Transporte, bei denen bei der Aufaddierung der Multiplikationsergebnisse die Zahl 1000 nicht überschritten wird.

Entsorgung

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:

Flüssige Produktreste:

080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung

Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:

 
Allgemein
Handanstrich
Spritzverfahren
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen (- ) oder von untergeordneter Bedeutung (- ) sind.

 
Allgemein
Handanstrich
Spritzverfahren
Handschutz
Hautschutz
Atemschutz
Augenschutz
Körperschutz
Betriebsanweisung
Ersatzstoff notwendig
Grenzwertüberschreitung
Vorsorgeuntersuchungen
Beschäftigungsbeschränkungen

Gefährdungsbeurteilung

Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt.

Ausgetrocknete Produktreste:

080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 080111 fallen.

Lagerung

Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern.
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Explosionsgefahr durch Restanhaftungen bei entleerten Gebinden!
Getrennt von explosionsgefährlichen, giftigen und brandfördernden Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite).
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

Schadensfall

Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln.
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Schaum, Löschpulver oder Wassernebel. Nicht zu verwenden: Wasser im Vollstrahl!
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (wassergefährdend - WGK 2).



Copyright by GISBAU 01.11.09
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen.
Vervielfältigung erwünscht!



Betriebsanweisungs-Entwürfe für typische Farben und Lacke