Wie werden gefährliche Güter sicher transportiert ?





Zwei Arten des Transports

In der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) werden umfangreiche Anforderungen an den Transport von Gefahrgütern gestellt.

Grundsätzlich werden zwei Arten des Transportes unterschieden:


Transport kleiner Mengen gefährlicher Güter

Beim Transport kleiner Mengen dürfen festgelegte Höchstmengen nicht überschritten werden. Werden mehrere gefährliche Güter transportiert, muss eine Berechnung durchgeführt werden. Beispiele für die Berechnung liefert der Anhang 5

Transport größerer Mengen gefährlicher Güter

Transport zur Baustelle und zurück Versorgungstransporte1)
  • Höchstmenge für die Klein - mengenbeförderung und 450 Liter pro Gebinde dürfen nicht überschritten werden
  • Die gefährlichen Güter müssen so verpackt sein, dass sie während des Trasportes nicht austreten können
  • Ladungssicherung
  • Kein Feuer oder offenes Licht sowie Rauchen bei Ladearbeiten
  • Bei Unfällen, bei denen es zu einer Gefährdung durch das Gefahrgut kommen könnte, muss die zuständige Behörde unverzüglich informiert werden.
  • Bauartzugelassene Verpackungen
  • Gefahrzettel und Beschriftung mit UN-Nummer
  • Feuerlöscher (z. B. 2 kg) der Brandklasse ABC für das Löschen eines Motorbrandes
  • Ladungssicherung
  • pBeim Transport von Gasen in geschlossenen Fahrzeugen Lüftung. Die Warnaufschrift: "ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN" an den Ladetüren ist nur in Ausnahme - fällen erlaubt.
  • Kein Feuer oder offenes Licht sowie Rauchen bei Ladearbeiten
  • Gefahrgut nicht mit explosiven Gütern zusammen laden
  • Bei Unfällen, bei denen es zu einer Gefährdung durch das Gefahrgut kommen könnte, muss die zuständige Behörde unverzüglich informiert werden.

Bei größeren Mengen müssen Sie zusätzlich weitere Auflagen der GGVSEB erfüllen, z. B.:

  • Beförderungspapier
  • Unfallmerkblätter
  • Zusätzliche Fahrzeugausrüstung
  • Schutzausrüstung für die Fahrzeugbesatzung
  • Fahrzeugführer und Beifahrer benötigen u.U. eine besondere Schulung
  • Verbot der Personenbeförderung
  • Beförderungsbeschränkungen beachten.

1) Versorgungstransporte sind Transporte zur Versorgung des Materiallagers oder Bauhofes bzw. die Versorgung von mehreren Baustellen mit einem Fahrzeug



Beauftragte Person - Gefahrgutbeauftragter

Betriebe, die Gefahrgüter transportieren, müssen alle an dem Transport beteiligten Personen schulen oder schulen lassen. Werden größere Mengen transportiert und wird die Gesamt - menge von 50t gefährlicher Güter pro Jahr überschritten, ist ein Gefahrgutbeauftragter zu benennen. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Berufsgenossenschaft.