In der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) werden umfangreiche Anforderungen an den Transport von Gefahrgütern gestellt.
Grundsätzlich werden zwei Arten des Transportes unterschieden:
Transport kleiner Mengen gefährlicher Güter Beim Transport kleiner Mengen dürfen festgelegte Höchstmengen nicht überschritten werden. Werden mehrere gefährliche Güter transportiert, muss eine Berechnung durchgeführt werden. Beispiele für die Berechnung liefert der Anhang 5 |
Transport größerer Mengen gefährlicher Güter |
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Transport zur Baustelle und zurück | Versorgungstransporte1) | |
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Bei größeren Mengen müssen Sie zusätzlich weitere Auflagen der GGVSEB erfüllen, z. B.:
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1) Versorgungstransporte sind Transporte zur Versorgung des Materiallagers oder Bauhofes bzw. die Versorgung von mehreren Baustellen mit einem Fahrzeug
Beauftragte Person - Gefahrgutbeauftragter
Betriebe, die Gefahrgüter transportieren, müssen alle an dem Transport beteiligten Personen schulen oder schulen lassen. Werden größere Mengen transportiert und wird die Gesamt - menge von 50t gefährlicher Güter pro Jahr überschritten, ist ein Gefahrgutbeauftragter zu benennen. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Berufsgenossenschaft. |