Wie werden Gefahrstoffe umweltgerecht entsorgt ?






Für viele Gefahrstoffe spezielle Regelungen

Die Umsetzung der Bestimmungen des Abfallrechts in die betriebliche Praxis macht vielen Unternehmen Schwierigkeiten. Unproblematisch ist der normale Baustellenabfall wie Beton, Dachziegel oder Mauersteinreste. Viele Gefahrstoffe gelten jedoch als Sonderabfälle (besonders überwachungsbedürftige Abfälle) und sind speziell zu entsorgen.

Da die Abfallentsorgung in jedem Bundesland anders geregelt ist, sollten Sie sich in jedem Fall informieren, welche besonderen Regelungen Sie beachten müssen. Auskunft erhalten Sie beim Gewerbeabfallberater der Kommune oder des Landkreises (zum Beispiel beim Amt für Abfallwirtschaft).


Baureste, die als gefährliche Abfälle (Sonderabfall) zu entsorgen sind

Zum Beispiel:

  • Mineralölhaltige Schalöle
  • Öle (Altöle, Maschinen- und Getriebeöle, Hydrauliköle)
  • Kraftstoffe (Benzin, Diesel)
  • Batterien, Akkumulatoren
  • Holzschutzmittel
  • lösemittelhaltige Farb- und Anstrichstoffe
  • Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen
  • teerhaltige Baustoffe
  • Bauschutt und Erdaushub mit schädlichen Verunreinigungen





Vermeiden Sie Aufwand, beachten Sie die Kleinmengengrenze

Aufwendige Anzeige- und Nachweispflicht können Sie vermeiden, wenn Sie im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeiten

In diesem Fall benötigen Sie nur eine Übernahmebescheinigung

Sparen Sie Deponie-Gebühren – sammeln Sie getrennt

Sie sollten Sonderabfälle und Bauschutt in verschiedenen Behältern auf der Baustelle getrennt sammeln.

Die Vorteile:





Regeln für Abfälle auf dem Bau





Hintergrundinformation zum Thema Gefahrstoffe

Weitere Informationen zum Thema Gefahrstoffe in der Bauwirtschaft finden Sie unter www.gisbau.de. Die Gefahrstoff-Software WINGIS liefert Ihnen vielfältige Unterstützung. Die Soft ware ist als CD-ROM kostenfrei bei Ihrer Beurfs genossenschaft der Bauwirtschaft erhält oder auch im Internet oder als SmartPhone-App nutzbar.