Geltungsbereich
Diese Handlungsanleitung gilt für das Entfernen von Holzfußböden, die mit Steinkohlenteerpech-Klebstoffen, auf steinkohlenteerhaltige Pappenunterlagsbahnen (Teerpappe) oder steinkohlenteerpechhaltige Ausgleichsschichten verlegt wurden.
Beispiele:
- Parkettstäbe auf Estrich, Teerpappe oder teerhaltige Unterlagsschicht geklebt
- Parkettstäbe auf Lagerhölzer genagelt, die auf Teerpappe liegen
- Holzpflaster nach DIN 68701(GE) auf Teerpappe im Heißklebeverfahren verlegt
Diese Handlungsanleitung gilt nicht für Klebstoffe mit einem Benzo[a]pyrengehalt unter 50 mg/kg.