Geltungsbereich

Diese Handlungsanleitung gilt für das Entfernen von Holzfußböden, die mit Steinkohlenteerpech-Klebstoffen, auf steinkohlenteerhaltige Pappenunterlagsbahnen (Teerpappe) oder steinkohlenteerpechhaltige Ausgleichsschichten verlegt wurden.

Beispiele:

Diese Handlungsanleitung gilt nicht für Klebstoffe mit einem Benzo[a]pyrengehalt unter 50 mg/kg.