Geltungsbereich
Diese Handlungsanleitung gilt für das Entfernen von Holzfußböden, die mit Steinkohlenteerpech-Klebstoffen, auf steinkohlenteerhaltige Pappenunterlagsbahnen (Teerpappe) oder steinkohlenteerpechhaltige Ausgleichsschichten verlegt wurden.
Beispiele:
Diese Handlungsanleitung gilt nicht für Klebstoffe mit einem Benzo[a]pyrengehalt unter 50 mg/kg.