Bis Ende der sechziger Jahre wurde Parkett u.a. mit in organischen Lösemitteln gelöstem Steinkohlenteerpech verklebt. Der Vorteil dieser Klebstoffe gegenüber Heißasphalt war die leichtere Zubereitung und Handhabung. Außerdem konnte der Klebstoff in dünneren Schichten aufgetragen werden. Steinkohlenteer und Steinkohlenteerpech enthalten jedoch polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
Mosaikparkett wird seit Anfang der 60er Jahre und Stabparkett seit Ende der 60er Jahre nicht mehr mit PAK-haltigem Material verklebt. Diese Klebstoffe wurden durch Kunstharzklebstoffe ersetzt, die nicht schwarz gefärbt sind.
Beim Verlegen von Holzpflaster in gewerblichen Räumen wie Werkstätten ist der Einsatz der steinkohlenteerhaltigen Klebstoffe, Vorstriche und Pappen noch lange Stand der Technik gewesen (DIN 68701 Holzpflaster GE für gewerbliche und industrielle Zwecke, Stand 02/89). Da die Klebstoffe im Ausland weiterhin produziert werden, kann eine Verwendung in Deutschland nicht völlig ausgeschlossen werden.
Neben den steinkohlenteerhaltigen Klebstoffen sind in seltenen Fällen auch bitumenhaltige Klebstoffe mit sehr geringen PAK-Gehalten verwendet worden. Diese Klebstoffe sind auch schwarz und lassen sich durch einfache Tests nicht von den PAK-haltigen unterscheiden. Bei den bis Ende der 60er Jahre verwendeten Klebstoffen ist allerdings von erheblichen PAK-Gehalten auszugehen. Analysen dieser Klebstoffe ergaben bis zu 20.000 mg PAK/kg Klebstoff und mehr.
Eine Bewertung der Gefährdungssituation für die Nutzungsphase durch den PAK-Gehalt im Klebstoff wird in dieser Handlungsanleitung nicht vorgenommen. Aufgrund des Alters des Parketts besteht in vielen Wohnungen die Notwendigkeit, die Bodenbeläge im Zuge von Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten zu entfernen. Auch beim Rückbau oder Umbau von Werkhallen werden PAK-haltige Materialien freigelegt. Bei solchen Arbeiten muß immer mit PAK-haltigem Staub gerechnet werden.