Die folgenden Maßnahmen sind notwendig und zu beachten:
1. Organisatorische Voraussetzungen
Gefährdungsbeurteilungen und Montageanweisungen sind Grundvoraussetzungen
|
- Führen Sie eine Gefährdungsbeurteilung für das geplante Projekt durch.
- Berücksichtigen Sie bei der Angebotsabgabe den Einsatz der erforderlichen Absturzsicherungen nach innen und außen.
- Legen Sie sämtliche Schutzmaßnahmen in einer Montageanweisung fest.
- Bestimmen Sie einen Aufsichtführenden.
- Bestimmen Sie eine Elektrofachkraft.
- Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter vor Ort.
- Legen Sie Maßnahmen zur Verkehrssicherung fest (z.B. öffentlicher Bereich; Zugänge).
- Stellen Sie für den Not- und Rettungsfall die Rettungskette sicher.
- Erstellen Sie eine Kurzdokumentation zum Montageprojekt einschließlich der erfolgten Unterweisung.
- Handlungshilfen finden Sie bei Ihrer BG.
2. Gefährdungen bei Montagearbeiten auf Dächern werden besonders hervorgerufen durch:
Durch- und Abstürze stellen den Schwerpunkt des Unfallgeschehens dar
|
- Durchsturz durch nichttragfähige Bauteile
- Absturz an Gebäudeaußenkanten
- Überlastung der Dachkonstruktion
- elektrischen Strom
- Transport von Lasten
- Gefahrstoffe
3. Geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Durch- und Absturz
Bauliche und technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor individuellen Maßnahmen
|
- An erster Stelle stehen Einrichtungen, die ein Durch- bzw. Abstürzen von Personen verhindern, wie z.B. durchsturzsichere Einbauten, Seitenschutz oder Abdeckungen.
- Wenn Absturzsicherungen aus arbeitstechnischen Gründen nicht verwendet werden können, sind Auffangeinrichtungen erforderlich, z.B. Auffangnetze zum Schutz bei einem Durchsturz. Zum Schutz vor dem Absturz nach außen sind bei Flachdächern (Dachneigung bis 20°) z.B. Fanggerüste bzw. bei Steildächern Dachfanggerüste geeignet.
- Wenn auch Auffangeinrichtungen nicht möglich sind, ist geeignete PSA gegen Absturz erforderlich. Hierbei sind z.B. geeignete Anschlagpunkte und Rettungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Für diesen Fall ist eine weitere Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung mit praktischen Übungen notwendig.
4. Zugänge und Transportwege
Gerüsttreppe oder Treppenturm als Zugang, Lauf- oder Arbeitssteg auf dem Dach vorsehen
|
Sichere Zugänge auf das Dach sind bauseitig vorhandene Treppenhäuser oder zu errichtende Gerüsttreppen oder Treppentürme.
Leitern dürfen als Zugang nur benutzt werden, wenn
- der zu überbrückende Höhenunterschied weniger als 5 m beträgt,
- die Leiter mindestens 1 m über die Austrittstelle hinausragt,
- die Leiter standsicher (z.B. angebunden) und sicher begehbar ist und
- der Nutzer jederzeit sicher stehen und sich sicher festhalten kann.
Ein Ausstieg bzw. das Übersteigen von einer Hubarbeitsbühne auf das Dach ist grundsätzlich nicht zulässig.
Für den Lasttransport auf nicht durchsturzsicheren Dacheindeckungen sind min. 50 cm breite, unverschiebbare Lauf- bzw. Arbeitsstege zu errichten. Zusätzlich sind Schutznetze unterhalb der Lauf-/Arbeitsstege
erforderlich. Wellplatten, Lichtkuppeln oder Licht bänder sind grundsätzlich als nicht durchsturzsicher anzusehen.
Für den Materialtransport sind z.B. entsprechende Aufzüge, Krane erforderlich.
5. Montage auf Asbestzementdächern
Gemäß Gefahrstoffverordnung ist die Montage von Photovoltaikanlagen auf Asbestzementdächern untersagt. Die Missachtung des Verwendungsverbotes für Asbest kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Behörde, z.B. die Gewerbeaufsicht. Klären Sie Ihre Kunden auf und empfehlen Sie eine Dachsanierung.
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin
Tel.: 030 85781-0
Fax: 030 85781-500
www.bgbau.de
info@bgbau.de