GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
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Hochbau > Umsetzungshilfen > Bausteine > Allgemeines > A 003
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Gerüste: Bauliche Durchbildung / Standsicherheit
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Koordination

von beauftragten Fremdunternehmen und bei Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen

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Gefährdungen

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

Tätigkeiten mit besonderen Gefahren

Einsatz eines Fremdunternehmens
Aufgaben und Maßnahmen des auftraggebenden Unternehmens Aufgaben und Maßnahmen des auftragnehmenden Unternehmens
Sicherheitstechnischen Standard des Fremdunternehmens bewerten bzw. besprechen und Informa - tionen zum Objekt/zur Baustelle weitergeben Allgemeine Informationen zum Objekt/zur Baustelle beim Auftraggeber einholen (z. B. Ansprechpartner, Festlegungen aus Baustellen-Ordnung, SiGe-Plan, Nutzung Erster-Hilfe-Einrichtungen usw.)
Gemeinsame Orts-/Objektbegehung durchführen
Mitarbeiter des Fremdunternehmens zu spezifischen Gefahren der Baustelle/des Betriebes sicherheitstechnisch einweisen Die jeweiligen Verantwortungsbereiche festlegen
Gegenseitige Gefährdungen ermitteln Gefährdungsbeurteilung durchführen, dabei auch gegenseitige Gefährdungen ermitteln
Fremdunternehmen bei deren Gefährdungsbeurteilung unterstützen
Bei gegenseitigen Gefährdungen Schutzmaßnahmen auswählen und festlegen Eigene Schutzmaßnahmen auswählen und festlegen
Bei gegenseitigen Gefährdungen: Person zur Abstimmung beauftragen und bekannt geben
Bei besonderen Gefahren: Aufsichtführenden benennen und bekannt geben
Eigene Mitarbeiter unterweisen
Maßnahmen kontrollieren


Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen
bei räumlicher und zeitlicher Nähe Zusammenarbeit und gegenseitige Abstimmung der Schutzmaßnahmen
bei gegenseitiger Gefährdung Bestimmung einer Person, die die Arbeiten aufeinander abstimmt
bei besonderen Gefahren Ausstattung der Person mit Weisungsbefungnis

Aufsichtführender

Unterweisung

Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen

Person, die die Arbeiten aufeinander abstimmt

Zusätzliche Hinweise zur Koordination nach Baustellenverordnung

 

Weitere Informationen:
Arbeitsschutzgesetz
Baustellenverordnung
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention

07/2021