Durch fehlende Organisation
der Ersten Hilfe sind Maßnahmen
zur Ersten Hilfe und die Bewältigung
von Notfallsituationen
nicht ausreichend oder gar nicht
zu gewährleisten.
Allgemeines
Zur Organisation der Ersten
Hilfe gehören sachliche, personelle
und informative Voraussetzungen,
eine Beratung durch
den Betriebsarzt wird empfohlen.
Schutzmaßnahmen
Unter Berücksichtigung der
nachfolgenden Tabelle müssen
folgende Mittel und Einrichtungen
zur Ersten Hilfe sowie Personen
vorhanden sein:
Meldeeinrichtungen, über die Hilfe herbeigerufen werden kann (z. B. Telefon, Funk),
Erste-Hilfe-Material (z. B. Verbandmaterial, Hilfsmittel, Rettungsdecke sowie gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche medizinische Geräte und Arzneimittel),
Erste-Hilfe-Räume, in denen Erste Hilfe geleistet oder die ärztliche Erstversorgung durchgeführt wird,
Rettungsgeräte (z. B. Löschdecken, Atemgeräte, Schneidgeräte, Abseilgeräte),
Rettungstransportmittel (z. B. Krankentrage, Rettungstücher),
Ersthelfer mit der Grundausbildung von 9 Unterrichtseinheiten, Fortbildung in regelmäßigen Abständen von 2 Jahren mit 9 Unterrichtseinheiten,
Betriebssanitäter, die an der Grundausbildung und dem Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst teilgenommen haben.
Vorhanden bzw. bekannt sein müssen allen Beschäftigten:
der Alarmplan (u. U. nur Fernsprechanschluss mit Notrufnummer),
Flucht- und Rettungswege,
Namen und Aufenthaltsort bzw. Funktelefonnummer der Ersthelfer bzw. Betriebssanitäter,
Standorte der Verbandkästen, Rettungstransportmittel, Rettungsgeräte und des Erste-Hilfe-Raumes,
Aushang „Anleitung zur Ersten Hilfe“ mit Rufnummer 112.
Angegeben werden müssen bei einem Notruf (Tel. 112):
Wo ist der Unfallort? (Ort, Straße, Hausnummer).
Was ist geschehen? (Brandunglück, Elektrounfall u. a.)?
Wie viele Erkrankte/Verletzte?
Welche Erkrankungen/Verletzungen (Atemstillstand, starke Blutung u. a.)?
Warten auf Rückfragen! Notruf nicht von sich aus beenden, sondern warten, bis das Gespräch von der Rettungsleitstelle beendet wurde.
Zusätzliche Hinweise für Dienstleistungsarbeiten
Prüfen, ob beim Auftraggeber
vorhandene Mittel und Einrichtungen
zur Ersten Hilfe benutzt
werden können.
Zusätzliche Hinweise zum Erste-Hilfe-Raum/-Container
Bei mehr als 50 Beschäftigen
(einschließlich Subunternehmer)
auf einer Baustelle einen
Erste-Hilfe-Raum/-Container zur
Verfügung stellen.
Erste-Hilfe-Container so aufstellen,
dass die Erreichbarkeit
sichergestellt und der Weitertransport
des Verletzten gewährleistet
ist.
Lage des Raumes/Containers
so wählen, dass Gefährdungen
durch Lärm, Stäube, Vibration,
Gase oder Dämpfe weitgehend
ausgeschlossen sind.
Größe des
Erste-Hilfe-Raumes mind. 20 m² Grundfläche,
Erste-Hilfe-Containers mind. 12,5 m² Grundfläche.
Erste-Hilfe-Raum/-Container
mit Vorraum bzw. Windfang und Sichtschutz gegen Einblick von außen ausstatten.
Erste-Hilfe-Raum/-Container ausreichend
beleuchten,
belüften,
mit fließendem Kalt- und Warmwasser und Telefon vorsehen.
Für Erste-Hilfe-Raum/-Container
in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung
geeignetes Inventar,
Mittel zur Ersten Hilfe und Pflegematerial,
geeignete Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel bereithalten.
Erste-Hilfe-Raum/-Container
mit Rettungszeichen E003 „Erste Hilfe“ kennzeichnen.