Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Flucht- und Rettungsplan |
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Gefährdungen
- Fehlende Informationen können zu Desorientierung und Fehlverhalten führen.
Allgemeines
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung kann mit einem Sicherheitszeichen, einer Farbe, einem Leucht- oder Schallzeichen, verbaler Kommunikation oder mit einem Handzeichen erfolgen.
Schutzmaßnahmen
- Kennzeichnungsarten entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung festlegen.
- Für ständige Gebote, Warnungen, Verbote oder Hinweise Sicherheitszeichen als Schilder, Aufkleber oder aufgemalte Kennzeichnung verwenden.
- Bei zeitlich begrenzten risikoreichen Tätigkeiten, (z. B. Anschlagen von Lasten) Anweisungen per Handzeichen oder mit verbaler Kommunikation vornehmen.
- Beschäftigte über die Bedeutung der eingesetzten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen informieren.
- Wirksamkeit der Kennzeichnungen regelmäßig kontrollieren, v. a. bei Leucht- oder Schallzeichen, langnachleuchtenden Materialien, Lautsprechern.
Handzeichen
- Handzeichen eindeutig und leicht erkennbar einsetzen.
- Einweiser mit retroreflektierenden Erkennungszeichen, z. B. Westen, Manschetten, Schutzhelmen ausstatten.
- Einweiser in die Bedeutung und den Umgang mit Handzeichen gesondert unterweisen.
Beispiel: Halt Gefahr!
Geometrische Form | Bedeutung | Sicherheitsfarbe | Anwendungsbeispiele | Beispiel |
![]() Kreis mit Diagonalbalken |
Verbot | Rot |
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![]() Kreis |
Gebot | Blau |
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![]() Gleichseitiges Dreieck |
Warnung | Gelb |
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![]() Quadrat |
Gefahrlosigkeit | Grün |
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![]() Quadrat |
Brandschutz | Rot |
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Sicherheitsmarkierungen
- Hindernisse und Gefahrstellen deutlich erkennbar und dauerhaft kennzeichnen.
- Gelb-schwarze Streifen:
für dauerhafte Hindernisse und Gefahrstellen.
- Rot-weiße Streifen:
für zeitlich begrenzte Hindernisse und Gefahrstellen.
Zusätzliche Hinweise zum Flucht- und Rettungsplan
In Arbeitsstätten
- Flucht- und Rettungsplan vorsehen
- bei unübersichtlicher Fluchtwegführung,
- mit Publikumsverkehr,
- in Bereichen mit erhöhter Gefährdung, z.B. explosions- oder brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung.
- Auf Grundlage des Planes Räumungsübungen durchführen.
Auf Baustellen
- Flucht- und Rettungsplan vorsehen, wenn Fluchtwege nicht erkennbar ins Freie oder in gesicherte Bereiche führen oder deren Verlauf sich während der Baumaßnahme wesentlich ändert oder unübersichtlich ist.
- Flucht- und Rettungsplan ggf. mit Baustelleneinrichtungsplänen oder Baustellenordnungen verbinden und an zentraler Stelle aushängen.
- Bei komplexen und unübersichtlichen Baustellen geschoss- oder abschnittsbezogene Flucht- und Rettungspläne aushängen.
- Hinweise des Koordinators nach Baustellenverordnung beachten.
- Im Tunnelbau, Turm- und Schornsteinbau oder Arbeiten in Druckluft und Caissonbau zusätzlich prüfen, ob weitere Alarmpläne, Brandschutzordnungen oder Evakuierungspläne erforderlich sind.
Darstellung
- Flucht- und Rettungspläne mit eindeutigen Anweisungen zum Verhalten im Gefahr- oder Katastrophenfall darstellen.
- Flucht- und Rettungsplan im Maßstab 1:100 farbig anlegen.
- Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 und DIN 4844-2 aufnehmen.
- Folgendes grafisch darstellen:
- Gebäudegrundriss oder Teile davon,
- Verlauf der Fluchtwege,
- Lage der Ersten-Hilfe-Einrichtungen,
- Lage der Brandschutzeinrichtungen,
- Lage der Sammelstellen,
- Standort des Betrachters.
Weitere Informationen:
Arbeitsstättenverordnung
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
DGUV Information 211-041 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Arbeitsstättenverordnung
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
DGUV Information 211-041 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
07/2021