Brandschutz |
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Gefährdungen
- Es kann zu Bränden und Explosionen kommen.
Schutzmaßnahmen
Vorbeugender Brandschutz
- An oder in der Nähe von Arbeitsplätzen leichtentzündbare und extrem entzündbare, brandfördernde oder selbstentzündliche Stoffe nur in einer Menge lagern, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist.
- Feuerlöscheinrichtungen bereithalten.
- Auf Baustellen für jede Arbeit mit Brandgefährdung pro eingesetztes Arbeitsmittel einen Feuerlöscher entsprechender Brandklasse mit mindestens 6 LE bereithalten.
- Auf Baustellen mit besonderen Gefährdungen (z. B. Untertagebaustellen, Hochhausbau) weitere Feuerlöscher oder Löschanlagen vorsehen.
- Feuerlöscher nach Herstellerangaben und unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen prüfen lassen, in der Regel alle zwei Jahre.
- Hinweisschilder für Feuerlöscheinrichtungen anbringen und beachten. Feuer- und explosionsgefährdete Bereiche durch Aufstellen von Hinweisschildern kennzeichnen.
- Alle Mitarbeiter in der Bedienung der Feuerlöscher unterweisen. Diese Unterweisung regelmäßig wiederholen.
- Für den Brandfall Alarmplan aufstellen und beachten.
- Fluchtwege kennzeichnen und freihalten.
- Zufahrten für die Feuerwehr freihalten.
Im Falle eines Brandes
- Brand mit genauen Angaben über die Brandstelle der Feuerwehr melden.
- Sofern Menschen in Gefahr sind, diesen helfen oder Hilfe herbeiholen.
- Menschen mit brennenden Kleidern dürfen nicht laufen.
- Brennende Personen immer nur mit einem Feuerlöscher löschen. Dabei nicht aufs Gesicht zielen und einen Abstand von mindestens 2–3 Meter einhalten. Keine Löschdecken einsetzen.
- Auf die Eigensicherung achten.
- Rückweg sichern.
- Türen bzw. Fenster schließen, um Zugluft zu vermeiden.
- Entstehungsbrand sofort mit Feuerlöscheinrichtung bekämpfen.
- Beim Einsatz von Feuerlöschern
Sicherheitsabstände zu elektrischen Anlagen bis 1000 Volt
einhalten:
Wasserlöscher
(Vollstrahl)3,0 m Schaumlöscher 3,0 m Wasserlöscher (Sprühstrahl) 1,0 m Pulverlöscher 1,0 m Kohlendioxidlöscher 1,0 m
Richtig löschen
Feuer in Windrichtung angreifen
Flächenbrände vorn beginnend ablöschen
Aber: Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen
Genügend Löscher auf einmal einsetzen – nicht nacheinander
Vorsicht vor Wiederentzündung
Eingesetzte Feuerlöscher nicht mehr aufhängen. Feuerlöscher neu füllen lassen
Löschmitteleinheiten in Abhängigkeit von der Grundfläche der Arbeitsstätte, auch für stationäre Baustelleneinrichtungen, z. B: Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten | |
Grundfläche bis … m2 | Löschmitteleinheiten [LE] |
50 | 6 |
100 | 9 |
200 | 12 |
300 | 15 |
400 | 18 |
500 | 21 |
600 | 24 |
700 | 27 |
800 | 30 |
900 | 33 |
1000 | 36 |
je weitere 250 | + 6 |
Für die Grundausstattung dürfen nur Feuerlöscher angerechnet werden, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen. Werkstätten mit erhöhter Brandgefährdung, z. B. Kfz-Werkstatt, Tischlerei, Metallverarbeitung, Elektrowerkstatt, mit weiteren Feuerlöschern oder Löschanlagen ausstatten, Brandmeldeanlagen vorsehen.
Weitere Informationen:
Arbeitsstättenverordnung
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention
DGUV Information 205-001 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz
Arbeitsstättenverordnung
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention
DGUV Information 205-001 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz
07/2021