Unzureichende Beleuchtung
kann zu Stolper-, Rutsch- und
Sturzunfällen, zu weiteren Unfällen während der Tätigkeit und
zu Fehlbelastungen der Augen
führen.
Allgemeines
Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen bei nicht
ausreichendem Tageslicht künstlich
beleuchten.
Die Beleuchtung den besonderen
Bedingungen und den unterschiedlichen
Arbeitsabläufen
anpassen.
Sind bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung
besondere Unfallgefahren
zu erwarten, muss eine
Sicherheitsbeleuchtung (mind. 1
Lux) vorhanden sein.
Schutzmaßnahmen
Beleuchtungsstärken
Für die Allgemeinbeleuchtung
die Beleuchtungsanlagen so
planen und errichten, dass die in
Tabelle 1 aufgeführten Beleuchtungsstärken auf Arbeitsplatz- und
Verkehrsniveau erreicht
werden.
Bei der Planung der Beleuchtung
beachten, dass die zu beleuchtende
Grundfläche i. d. R.
nicht als Ganzes gesehen werden
kann, sondern wegen der
Einbauten (z. B. Wände, Gerüste
usw.) in Teilflächen gegliedert
werden muss (Tabelle 3).
Für bestimmte Arbeitsbereiche
und Tätigkeiten ist eine Beleuchtung
gemäß Tab. 2 vorzusehen.
Auswahl von Lampen und
Leuchten
Bei der Auswahl von Lampen
sicherstellen, dass Sicherheitsfarben,
z. B. auf Beschilderungen, als solche erkennbar
bleiben.
Gleichmäßige Ausleuchtung
sämtlicher Arbeitsplätze sicherstellen. Leuchten regelmäßig
warten und reinigen. Verschmutzungen
vermindern die gleichmäßige
Ausleuchtung.
Für eine gute, gleichmäßige
Ausleuchtung bevorzugt Leuchten
mit einer breit strahlenden
oder asymmetrischen Lichtverteilung
einsetzen.
Für die Beleuchtung kleiner
Bereiche einfache Leuchten mit
Halogen- oder Leuchtstofflampen
auswählen. Bei größeren
Bereichen Leuchten für Lampen
mit hoher Lichtleistung (Hochdrucklampen)
verwenden.
Montierte Leuchten müssen
mindestens in der Schutzart IP
23 ausgeführt sein. Leuchtenanzahl je nach Lampentyp siehe
Tabelle 3.
Anordnung der Leuchten
Die Leuchten so anordnen,
dass sich eine ausreichende und
gleichmäßige Beleuchtung ergibt.
Bei der Anordnung ist
Folgendes anzustreben:
hohe Positionierung der
Leuchten,
Einsatz von mehreren Leuchten
mit geringerer Leistung,
zusätzliche Beleuchtung von
Gefahrstellen,
geeignete Richtung des Lichteinfalls (Schlagschatten vermeiden),
Vermeidung von Blendungen.
Zusätzliche Hinweise für
besondere Gefahrenbereiche
Besondere Gefahrenbereiche
auf Baustellen, z. B. dort, wo
sich Fuß- und Fahrzeugverkehr
kreuzen, durch eine zweckmäßige Beleuchtung für das
Auge hervorheben.
Hierbei z. B. die Beleuchtung
mit einer anderen Lichtfarbe
ausstatten oder die Beleuchtungsstärke
mindestens doppelt
so hoch anheben wie die Beleuchtungsstärke
der Umgebung.