Sozialräume auf Baustellen |
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Pausenräume
- Pausenräume können Räume oder Bereiche in Baustellenwagen, Containern oder vorhandenen Gebäuden sein.
- Pausenräume vorsehen, wenn ein Arbeitgeber
- mit gleichzeitig mehr als 4 Beschäftigten oder
- länger als eine Woche (auch mit gleichzeitig weniger als 4 Beschäftigten) oder
- mehr als 20 Personentage (innerhalb einer Woche) auf der Baustelle tätig ist.
- Pausenräume an ungefährdeter Stelle anordnen.
- Anforderungen an die Größe von Pausenräumen und die Anzahl der sie Nutzenden während der Zeit der SARS-CoV-2 Pandemie ergeben sich aus der ArbStättV, der ASR A4.2 und der SARS-Cov-2 Arbeitsschutzregel in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
- Pausenräume ausreichend beleuchten und bis mindestens 21 °C beheizbar einrichten.
- Trinkwasser, sonst andere alkoholfreie Getränke zur Verfügung stellen.
Ist kein Pausenraum erforderlich, die Möglichkeit vorsehen, dass die Beschäftigten sich gegen Witterungseinflüsse geschützt waschen, wärmen, umkleiden und eine Mahlzeit einnehmen können.
Bereitschaftsräume
- Bereitschaftsräume zur Verfügung stellen, wenn während der Arbeitszeit regelmäßig und zu mehr als 25 % Arbeitsbereitschaft oder Arbeitsunterbrechungen auftreten.
- Bei nächtlicher Bereitschaft Bereitschaftsraum mit Liegen ausstatten.
Sanitärräume
- Sanitärräume für Männer und Frauen getrennt einrichten oder eine getrennte Nutzung ermöglichen.
- Sanitärräume ausreichend belüften und bis mindestens 21 °C beheizbar einrichten.
- Zahl der Sanitäreinrichtungen entsprechend der Zahl der Beschäftigten nach Tabelle 1.
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Höchste Anzahl Beschäftigter, d. i. R. die Sanitäreinrichtungen nutzen |
Mindestanzahl | ||||
Waschplätze | Duschplätze | Toiletten/Urinale | |||
bis 5 | 1 | 0 | 1* | ||
6 bis 10 | 2 | 0 | 1* | ||
11 bis 20 | 3 | 1 | 2 | ||
21 bis 30 | 5 | 1 | 3 | ||
31 bis 40 | 7 | 2 | 4 | ||
41 bis 50 | 9 | 2 | 5 | ||
51 bis 75 | 12 | 3 | 6 | ||
76 bis 100 | 14 | 4 | 7 | ||
je weitere 30 | +3 | +1 | +1 |
* für männliche Beschäftigte wird zuzüglich ein Urinal empfohlen.
Toiletten
- Toiletten in der Nähe des Arbeitsplatzes und der Pausen- und Bereitschaftsräume bereitstellen.
- Mindestens einen Toilettenraum oder anschlussfreie mobile Toilettenzelle bereitstellen.
- Mobile Toilettenzelle vorzugsweise mit Waschgelegenheit zur Verfügung stellen. Im Winterhalbjahr Beheizung vorsehen.
- Toilettenräume und -zellen entsprechend der Nutzung regelmäßig reinigen.
Waschgelegenheiten
- Auf jeder Baustelle die Möglichkeit vorsehen, sich zu waschen.
- Waschgelegenheit mit fließendem Wasser bei Toiletten vorsehen.
- Waschgelegenheiten nur bei wenig schmutzenden Tätigkeiten vorsehen, sonst sind Waschräume erforderlich.
Waschräume
- Waschräume bereitstellen, wenn von einem Arbeitgeber mehr als 10 Beschäftige länger als 2 zusammenhängende Wochen gleichzeitig beschäftigt werden. Ausnahme: nach Ende der Arbeitszeit kann in Betriebsräume mit Waschgelegenheit zurückgekehrt werden.
- Waschräume in unmittelbarer Nähe der Pausen- und Bereitschaftsräume vorsehen.
- Wasserqualität: Trinkwasser;
- Reinigungsmittel bereitstellen.
- Größe der Bewegungsfläche: 0,5 m² vor Dusche oder Waschplatz.
- Grundfläche der Duschplätze mind. 80 x 80 cm.
- Die Temperatur in Waschräumen mit Duschen soll während der Benutzungsdauer 24 °C betragen.
Umkleideräume
- Pausenräume können als Umkleideräume dienen, wenn
- die Arbeitskleidung keine Verschmutzung hereinträgt,
- Pausen- und Umkleidezeiten getrennt sind,
- mehr Grundfläche zur Verfügung steht.
- Die getrennte Aufbewahrung von Arbeitskleidung und persönlicher Kleidung ermöglichen.
- Eine Kleiderablage und ein abschließbares Fach vorsehen.
Unterkünfte
- Für Unterkünfte gelten während der SARS-CoV-2 Pandemie Anforderungen, die aufgrund der epidemischen Lage kurzfristig angepasst werden können.
- Information über die Anforderungen an Unterkünfte enthalten die Arbeitsstättenverordnung, die ASR A4.4 Unterkünfte und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel in der jeweils aktuellen Fassung.
Weitere Informationen:
Arbeitsstättenverordnung
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
ASR A4.1 Sanitärräume
ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume
07/2021