Verkehrswege auf Dächern |
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Gefährdungen
- Unzureichend eingerichtete Verkehrswege können Stolpern, Rutschen, Stürzen und Abstürze zur Folge haben.
Allgemeines
- Verkehrswege so einrichten, dass die Gefährdung durch Absturz von Beschäftigten so weit als möglich vermieden wird.
- Verkehrswege so herrichten, dass sich die Beschäftigten bei jeder Witterung sicher bewegen können.
- Sind Anlagen, Einrichtungen und andere Arbeitsplätze nur über nicht durchsturzsichere Dachflächen zu erreichen, Laufstege mit beidseitigem Seitenschutz verwenden
.
Schutzmaßnahmen
- Verkehrswege müssen
- durch geeignete Maßnahmen absturz - und durchsturzsicher ausgeführt werden,
- für die jeweilige Nutzung möglichst eben und ohne Stolperstellen sein,
- durch geeignete Oberflächenbeschaffenheit rutschsicher gestaltet werden (z. B. rutschhemmende Matten
),
- beleuchtet sein, wenn das Tageslicht nicht ausreicht,
- freigehalten werden.
Anforderungen an Laufstege
- Mindestbreite: 0,50 m,
- bei einer Neigung über 1:5 (ca. 11°): Trittleisten aufbringen,
- bei einer Neigung über 1:1,75 (ca. 30°): Trittstufen aufbringen.

Anforderungen an Aufstiege
- Als Aufstiege Treppen verwenden
,
- Bei gelegentlichem Zugang (z.B. zu Wartungsarbeiten) einer geringen Anzahl unterwiesener Beschäftigter, können Steigleitern oder Steigeisengänge genutzt werden,
- Anlegeleitern nur bis max. 5,00 m Aufstiegshöhe einsetzen, wenn auf Grund der Gefährdungsbeurteilung keine sichereren Arbeitsmittel als Verkehrsweg verwendet werden können.

Weitere Informationen:
Arbeitsstättenverordnung
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
ASR A1.8 Verkehrswege
ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen
TRBS 2121 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen
DIN EN 516
DIN 4426
Arbeitsstättenverordnung
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
ASR A1.8 Verkehrswege
ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen
TRBS 2121 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen
DIN EN 516
DIN 4426
07/2021