Fußböden |
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Gefährdungen
- Nicht intakte Fußbodenbeläge können zum Stolpern, Rutschen und Abstürzen von Personen führen.
Allgemeines
- Fußböden in Betrieben und auf Baustellen umfassen nicht nur die Tragschicht, den Fußbodenaufbau und die Oberfläche, sondern auch Auflagen wie Matten, Roste, Abdeckvliese oder Teppiche.
- Bei der Auswahl der Bodenbeläge auch die spätere Art des Reinigungsverfahrens berücksichtigen.
- In Räumen mit Gefahrstoffen den Fußboden mit einem Kehlsockel ausbilden.
- Für Tätigkeiten im Stehen an einem dauerhaft errichteten Arbeitsplatz über längere Zeit den Fußboden wärmegedämmt und mit aus reichend stoßdämpfenden und elastischen Bodenbelägen ausstatten. Fußbodenauflagen dürfen keine Stolperstellen bilden.
- Stolperstellen sind in Räumen definiert als Höhenunterschiede von mehr als 4 mm unter ebenen Bedingungen.
Schutzmaßnahmen
Gegen Stolpern
- Leisten, Abdeckungen, Ablaufrinnen etc. in begehbaren Bereichen des Fußbodens in Arbeitsräumen und Verkehrswegen
- kipp- und trittsicher,
- bündig,
- höhengleich mit der Fußbodenoberfläche,
- Bei Höhenunterschieden bis zu 2 cm eine Abschrägung mit einem Winkel von höchstens 25° anbringen.
- Größere Höhenunterschiede durch begehbare Schrägrampen überbrücken.
Gegen Ausrutschen
- Je nach Arbeitsraum Beläge mit hoher Rutschhemmung oder zusätzlich mit Verdrängungsraum einbauen. s. Tabelle.
- Im Außenbereich Verkehrswege mit witterungsbedingten Rutschgefahren angemessen reinigen und ggf. streuen.
- Bei Gebäudeeingängen Sauberlaufzonen einrichten durch Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnehmer. Sauberlaufzonen mindestens 1,5 m lang ausbilden.
- Sauberlaufzonen gegen Verrutschen sichern und bündig mit dem Bodenbelag abschließen.
- Fußbodenbereich kennzeichnen und ggf. absperren, wenn die Rutschhemmung kurzzeitig herabgesetzt ist, z. B. bei Reinigungsarbeiten.
Zusätzliche Hinweise zu Fußböden auf Baustellen
- Auf ausreichende Trittsicherheit achten, wenn bei Bauarbeiten Fußböden oder Treppen mit Temporären Abdeckungen, abgedeckt werden.
Trittsicherheit ist gegeben, wenn Temporäre Abdeckungen bei der Nutzung - nicht verschieben,
- eine rutschemmende Oberfläche aufweisen und
- keine Stolperstellen bilden.
- Temporäre Abdeckungen nur auf sauberen und trockenen Böden verlegen.
- Faltenbildung und offene Stöße beseitigen.
- Temporäre Abdeckungen nicht über Bodenöffnungen und Leitungen verlegen.
- Als Schutz vor Funkenflug nur schwer entflammbare Abdeckungen verwenden.
- Produkte verwenden, die eine DGUV-Test Prüfbescheinigung haben.



*) | Eingangsbereiche gemäß Nummer 0.1 sind die Bereiche, die durch Eingänge direkt aus dem Freien betreten werden und in die Feuchtigkeit von außen hereingetragen werden kann. |
**) | Treppen, Rampen gemäß Nummer 0.3 und 0.5 sind diejenigen, auf die Feuchtigkeit von außen hineingetragen werden kann. |
Zusätzliche Hinweise zu Fußbodenrosten
- Bei Planung und Auswahl von Fußbodenrosten deren
- Tragfähigkeit,
- Durchbiegung,
- lichte Maschenweite/Lochung,
- Rutschhemmung,
- Fußbodenroste sicher befestigen.
- Je nach Einsatzbedingungen entsprechende Korrosionsschutz-Maßnahmen berücksichtigen.
Weitere Informationen:
Arbeitsstättenverordnung
ASR A1.5/1,2 Fußböden
DGUV Regel 108-003 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
DGUV Information 208-007 Roste-Auswahl und Betrieb
DGUV Information 208-008 Roste-Montage
Arbeitsstättenverordnung
ASR A1.5/1,2 Fußböden
DGUV Regel 108-003 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
DGUV Information 208-007 Roste-Auswahl und Betrieb
DGUV Information 208-008 Roste-Montage
07/2021