Aufstellen von ortsfesten
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Explosionsgefährdete Bereiche bei oberirdisch im Freien aufgestellten Gaslagerbehältern
Zone 1: | Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre bilden kann. |
Zone 2: | Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre normalerweise nicht oder aber kurzzeitig auftritt, z. B. beim Befüllen oder Entleeren des Gaslagerbehälters. |
07/2021