Holzlager |
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Gefährdungen
- Durch herabfallende oder umfallende Holzteile kann es zu schwerwiegenden Verletzungen kommen.
Schutzmaßnahmen
- Stapelarbeiten nur von unterwiesenen Personen ausführen lassen.
- Holzstapel auf ebenem und tragfähigem Untergrund lagern. Als Unterbau können z. B. Betonsteine (Stapelsteine) mit Kanthölzern, Rundhölzern oder Stahlträgern als Auflage verwendet werden
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- Auflageträger an den Stößen sicher unterstützen, z. B. durch Stapelsteine
.
- Bei Schnittholzstapeln auf das Verhältnisvon Breite und Höhe achten
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- Die Neigung des Schnittholzstapels darf a = 2° nicht übersteigen (max. 10 cm bei 3,00 m Höhe).
- Rundholzstapel unter einer Neigung von ß = max. 30° stapeln und gegen Wegrollen sichern, z. B. durch Keilwinkel
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- Bei Lagerung an Seitenstützen auf die Standfußlänge achten
.
- Stapel nach Regenfällen und Sturm regelmäßig auf Standsicherheit überprüfen.
- Keine einzelnen Hölzer aus dem Stapel herausziehen.
- Begehen und Besteigen der Stapel vermeiden.
- Sicherheitsabstand zwischen Stapel und Hebezeugen von mindestens 0,50 m einhalten.



Weitere Informationen:
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention
07/2021