Diesel-Tankanlagen auf Baustellen |
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Gefährdungen
- An Tankstellen können Kraftstoffe gasförmig oder flüssig austreten. Es besteht Brand- und Explosionsgefahr.
Allgemeines
- Möglichst Tankcontainer mit IBC-Zulassung verwenden.
- Diesel-Tankanlagen müssen für die komplette Anlage eine gültige baurechtliche Zulassung haben.
- Das vorhandene Typenschild muss z. B. Angaben enthalten über Inhaltsstoff, Type und Lagervolumen.
- Nur doppelwandige Tankanlagen mit Leckanzeigegerät verwenden
.
Ausnahme: Aufstellung einwandiger Tankanlagen in Auffangwannen.
- Tankanlagen müssen mit Überfüllsicherung ausgerüstet sein.
- Nur automatisch selbstschließende, bauartzugelassene Zapfpistolen verwenden.
- Bei häufigen Betankungsvorgängen an einem Ort, z. B. Bauhof, müssen die Aufstellfläche und der Tankbereich (Schlauchlänge + 2,00 Meter) einen festen, undurchlässigen Boden haben, z. B. Beton oder Asphalt.
- Abstand zum nächsten Gebäude mindestens 10,00 Meter.
Schutzmaßnahmen
- Geeignete Maßnahmen treffen, um eine Beschädigungen der Tankanlage durch Baufahrzeuge zu vermeiden.
- Tankfläche durch Warnschilder kennzeichnen. Unbefugten ist der Aufenthalt verboten.
- Darauf achten, dass durch die Tankanlage keine Flucht- und Rettungswege versperrt werden.
- Feuerlöscher gut erreichbar und griffbereit aufhängen.
- Bindemittel für ausgelaufenen Kraftstoff in ausreichender Menge bereitstellen.
- Keine brennbaren Stoffe in unmittelbarer Nähe und im Tankstellenbereich lagern.
- Auf der Tankfläche (Aufstellfläche undTankbereich) gilt absolutes Rauchverbot.
- Betankung nur, wenn Motor und Fremdheizung abgestellt sind.
- Kraftstoff nur in Tanks der Arbeitsmaschinen und in zugelassene Transportbehälter einfüllen
.
- Zapfeinrichtung gegen unbefugte Benutzung sichern
.
- Betankung der Tankanlage und Arbeitsmaschinen ununterbrochen beobachten.
- Beim Befüllen des Kraftstofftanks Grenzwertgeber anschließen.
- Ausgelaufenen Kraftstoff sofort mit geeigneten Bindemitteln aufsaugen und aufnehmen bzw. verunreinigtes Erdreich aufnehmen. Verschmutzte Bindemittel bzw. Erdreich in Sammelbehältern lagern.
- Defekte Tankanlage sofort stillsetzen. Unverzüglich Schadensbegrenzungsmaßnahmen einleiten.
- Sicherstellen, dass ausgelaufener Kraftstoff nicht in Straßeneinläufe oder Gewässer gelangen kann.
- Aufstellen einer Betriebsanweisung und mindestens jährliche Unterweisung der Beschäftigten in der Handhabung der Tankanlage und der Sicherheitseinrichtung.
- Reparaturen an Tankanlagen nur von Fachfirmen durchführen lassen.

Prüfungen
- Sachverständigenprüfungen (nach BAM-GGR 002 anerkannte Prüfstelle) von Tankanlagen:
- vor der ersten Inbetriebnahme,
- wenn sie länger als 1 Jahr außer Betrieb waren,
- wiederkehrend alle 5 Jahre Sachverständigenprüfungen (anerkannte Prüfstelle) von Tankcontainern.
- Wiederkehrend alle 30 Monate eine Prüfung des äußeren Zustands und der einwandfreien Funktion der Bedienungseinrichtung.
- Regelmäßige Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen und der Tankanlage auf Dichtheit.
Weitere Informationen:
Wasserhaushaltsgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR) BAM-GGR 002
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
Wasserrechtliche Vorgaben der Bundesländer
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention
Wasserhaushaltsgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR) BAM-GGR 002
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
Wasserrechtliche Vorgaben der Bundesländer
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention
07/2021