Führerscheinpflicht bei Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr |
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Gefährdungen
- Durch mangelnde Eignung oder Fehlverhalten der Fahrzeugführer kann es zu Unfällen im Straßen- und Baustellenverkehr kommen.
Allgemeines
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 6 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sind von der Fahrerlaubnispflicht befreit.
- Die Gültigkeit des Führerscheins ist abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges bzw. der Kombination.
Schutzmaßnahmen
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist die Voraussetzung zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.
- Mindestens zweimal jährlich sollte der Unternehmer die Gültigkeit des Originals der Fahrerlaubnis prüfen, wenn die Beschäftigten mit Firmenfahrzeugen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Übersicht über Fahrerlaubnisklassen | |||
Fahrerlaubnisklasse B | |||
Führerscheinklasse | Kfz-Bedeutung/Beschreibung | Alter | Einschluss |
B mit Anh. BE |
Fahrzeuge ≤ 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zGM) und
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18 Jahre 171) |
L |
BE | Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt
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18 Jahre 171) |
L, B |
Fahrerlaubnisklasse C1 und C | |||
Führerscheinklasse | Kfz-Bedeutung/Beschreibung | Alter | Einschluss |
C1 Leichtere Lkw |
Kraftwagen zur Beförderung bis 8 Personen, ausgenommen Fahrer über 3,5 t zGM bis 7,5 t zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM | 18 Jahre | |
C1E Leichtere Lastzüge |
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18 Jahre | BE |
C Schwere Lkw |
Kraftwagen ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen über 3,5 t zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zGM | 18 Jahre nach BKrFQG2) 21 Jahre |
C1 |
CE Schwere Lastzüge |
Kraftwagen über 3,5 t zGM (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zGM | 18 Jahre nach BKrFQG2) 21 Jahre |
BE, C1E, T |
1) Ausnahmen des Mindestalters: Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
2) BKrFQG – Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Befristungen
- Wer noch die Fahrerlaubnisklassen 2 alt BRD bzw. 5 alt DDR besitzt:
- darf nur noch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres (vor dem 50. Geburtstag) Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren,
- muss vor der Vollendung des 50. Lebensjahres den alten Führerschein gegen den neuen getauscht haben.
Es werden die Klassen B, BE, C, CE, C1E, L und T übertragen. Sollte nicht getauscht werden, entfällt die Fahrerlaubnis für die Klassen C und CE. - Beim Tausch werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet und es muss beim Tausch bzw. jeder Verlängerung eine aktuelle ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
- Umstellung Fahrerlaubnis alten Rechts (bis 31.12.1998 erworben). Umtausch der früheren Fahrerlaubnisklassen 3 alt BRD bzw. 4 alt DDR. Besitzer dieser Fahrerlaubnisklassen erhalten beim Umtausch die Klassen B, BE, C1 und C1E ohne Befristung und ohne die Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen.
- Befristungen in den Lkw-Klassen gelten für den Erwerb der Fahrerlaubnis zwischen dem 01.01.1999 und dem 28.12.2016:
- nur noch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres die Klassen C1 und C1E (leichte Lkw größer 3,5 t bis 7,5 t) fahren,
- die Klassen C und CE (schwere Lkw über 7,5 t) sind nur für 5 Jahre gültig,
- muss für den Umtausch und jede Verlängerung der Klassen C, CE eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
- Für Besitzer einer ab dem 28.12.2016 erworbenen Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE gilt, dass deren Fahrerlaubnis altersunabhängig auf 5 Jahre befristet wird. Muss für die Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Fahrerlaubnisklassen L und T für Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen | |||
Führerscheinklasse | Kfz-Bedeutung/Beschreibung | Alter | Einschluss |
L |
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16 Jahre | |
T |
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16 Jahre für bbH3) bis 40 km/h 18 Jahre für bbH3) über 40 bis 60 km/h | Führer- schein- klassen L |
3)bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
4)für Erd- und Straßenbaumaschinen sowie Stapler beträgt das Mindestalter für den Fahrer 18 Jahre zum Zwecke der Ausbildung (unter Aufsicht) bereits ab 16 Jahre zulässig.
Ärztliche Kontrolluntersuchungen
- Erforderliche ärztliche Bescheinigungen für den Erwerb wie auch die Verlängerung der Klassen C1, C1E, C oder CE veranlassen. Der Arzt kann vom Antragsteller frei gewählt werden.
Gültigkeit von Führerscheindokumenten
- ab dem 19.01.2013 ist die Gültigkeit auf 15 Jahre begrenzt. Führerscheinbesitzer müssen vorhandene Führerscheine nach den aufgeführten Fristen umschreiben lassen.
- Führerscheindokumente die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, müssen gemäß den Fristen in Tabelle 1 bzw. vom 01.01.1999 bis zum 18.01.2013 ausgestellte Dokumente gemäß den Fristen in Tabelle 2 umgetauscht werden.
Tabelle 1 | |
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Tabelle 2 | |
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Berufskraftfahrerqualifikation
- Notwendig für Fahrer die beruflich die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE nutzen müssen.
- Führerscheinverlängerung, Gesundheitsprüfung und ein Befähigungsnachweis sind für Berufskraftfahrer verpflichtend. Gewerbliche Lkw-Fahrer müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen.
- Fahrer, welche nur Material oder Ausrüstung zur Ausübung des Berufes befördern, sind von der Weiterbildungspflicht entbunden, z.B. der Pflasterer, welcher Pflaster zur Baustelle transportiert, das er dann selbst verlegt.
Weitere Informationen:
StVG Straßenverkehrsgesetz
Fahrerlaubnisverordnung
BKrFQG - Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
08/2021