Dachschutzwände |
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Gefährdungen
- Fehlende Sicherungsmaßnahmen beim Auf- bzw. Abbau, nicht sachgerechte Befestigung sowie Ausführung von Dacharbeiten außerhalb des zulässigen Arbeitsbereiches können zu Absturzunfällen führen.
Allgemeines
- Dachschutzwände nur bis zu einer Dachneigung von 60° einsetzen.
- Bei Dachneigungen von mehr
als 22,5° darf der Höhenunterschied zwischen Arbeitsplatz und Einrichtungen zum Auffangen abrutschender Beschäftigter
nicht mehr als 5,00 m betragen
.
- Schutzwandhalter nur an durchgehenden, senkrecht zur Traufe verlaufenden, ausreichend tragfähigen Sparren befestigen.
- Beschäftigte sind gemäß der Betriebsanweisung und der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers zu unterweisen.
- Dachschutzwände sind entsprechend
der Aufbau- und
Verwendungsanleitung des Herstellers zu verwenden. In der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers werden Mindestquerschnitt, Befestigungsmittel und ggf. erforderliche zusätzliche Maßnahmen beschrieben
.
- Dachschutzwände mit einer Bauhöhe von mindestens 1,00 m verwenden und nach Angabe des Herstellers anbringen
.
- Für die Dachschutzwand nur Netze oder Geflechte mit einer Maschenweite von höchstens 10 cm verwenden.
Schutzmaßnahmen
- Beschäftigte, die Schutzwände montieren, müssen gegen Absturz gesichert sein, z. B. durch PSA gegen Absturz.
- PSA gegen Absturz nur an geeigneten Anschlageinrichtungen befestigen. Beschäftigte vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens einmal jährlich unterweisen.
- Für die PSA gegen Absturz und die Rettungsausrüstung ebenfalls Unterweisungen durchführen. Zusätzlich sind praktische Übungen anhand des jeweils eingesetzten Systems und den jeweiligen Umgebungs- und Arbeitsbedingungen erforderlich. Rettungskonzept erstellten.
- Anschlagmöglichkeiten an Teilen baulicher Anlagen können zur Befestigung genutzt werden, wenn deren Tragkraft für eine Person von 9 kN einschließlich den für die Rettung anzusetzenden Lasten nachgewiesen ist.
- Vorhandene Anschlageinrichtungen müssen vor der Benutzung auf ihre Tragfähigkeit überprüft werden.
- Der Unternehmer oder der fachlich geeignete Vorgesetzte hat die Anschlageinrichtungen festzulegen und dafür zu sorgen, dass die PSAgA benutzt werden.
- Befestigung von Dachschutzwänden an Sicherheitsdachhaken nur nach AuV des Herstellers
.
- Dachschutzwände müssen die zu sichernden Arbeitsplätze seitlich um mindestens 1,00 m überragen
.
Prüfungen
- Dachschutzwände nach Sturz einer Person oder Fall von Gegenständen nur weiterverwenden, wenn sie durch eine "zur Prüfung befähigte Person" überprüft wurden.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"
DGUV Information 201-023 "Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtung bei Bauarbeiten"
DGUV Information 201-054 "Dach-, Zimmerer- und Holzbauarbeiten"
DGUV Information 201-056 "Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern"
DIN EN 13374
DIN EN 517
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"
DGUV Information 201-023 "Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtung bei Bauarbeiten"
DGUV Information 201-054 "Dach-, Zimmerer- und Holzbauarbeiten"
DGUV Information 201-056 "Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern"
DIN EN 13374
DIN EN 517
07/2021