Kleinformatige Schutznetze
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Gefährdungen
- Fehlende, beschädigte oder mangelhaft aufgehängte kleinformatige Schutznetze sowie fehlende Sicherungsmaßnahmen bei der Errichtung können Absturzunfälle zur Folge haben.
Allgemeines
- Kleinformatige Schutznetze können als technische Schutzmaßnahme gegen Absturz an Öffnungen in Decken und Dachflächen und in Schächten eingesetzt werden, bei denen herkömmliche Schutznetze bisher nicht eingesetzt werden konnten.
Schutzmaßnahmen
- Beim Gebrauch von kleinformatigen Schutznetzen als Auffangeinrichtung ist Folgendes zu beachten:
- nur geprüfte, dauerhaft gekennzeichnete und unbeschädigte Schutznetze analog System S (Netz mit Randseil) verwenden,
- eine Gebrauchsanleitung muss auf der Baustelle vorhanden sein,
- möglichst dicht unterhalb der zu sichernden Arbeitsplätze aufhängen,
- bei offenen Dach- bzw. Deckenkonstruktionen, z. B. Nagelbinder, sicherstellen, dass die abstürzenden Personen aufgefangen werden,
- die Fall- bzw. Absturzhöhe nach Tabelle A1 einhalten,
- die kleinste Netzfläche muss mindestens 2 m2 betragen,
- die Länge der kürzesten Seite (Netzbreite) muss mindestens 1,0 m betragen,
- die Netzbreite muss die Abmessungen der Öffnungen mindestens 0,10 m allerseits überschreiten, sodass das Netz schlaff in der Öffnung hängt ,
- Befestigungen an tragfähigen Aufhängepunkten mit geprüften Befestigungspunkten und einsträngigem Aufhängeseil (Seil-Bruchkraft ≥ 30 kN) oder zweisträngigem Aufhängeseil (Seil-Bruchkraft ≥ 15 kN). Für andere Verbindungsmittel als Aufhängeseile (z. B. Schäkel oder Karabiner) muss die charakteristische Last P mit dem Sicherheitsfaktor 2 multipliziert werden,
- der Abstand zwischen den Aufhängepunkten ist Tabelle A1 zu entnehmen.
Kleinformatige Schutznetze nur an geprüften Befestigungspunkten aufhängen:
Tabelle A1
Netzbreite |
Max. Absturzhöhe |
Abstand der Aufhängepunkte |
Min. Freiraum unter dem Netz |
1,00 m – < 2,00 m |
0,50 m |
< 1,00 m |
1,50 m |
2,00 m – < 3,00 m |
1,00 m |
< 1,50 m |
2,00 m |
3,00 m – < 5,00 m |
1,50 m |
< 2,00 m |
2,50 m |
Absturzhöhe, Abstand der Aufhängepunkte und Freiraum in Abhängigkeit von der Netzbreite.
Zusätzliche Hinweise zu der Maschenweite
- Die Maschenweite darf 100 mm nicht überschreiten:
- wenn die Einbaubreite kleiner als 5 m ist.
- Die Maschenweite darf 60 mm nicht überschreiten:
- wenn die Einbaubreite kleiner als 2 m ist.
Zusätzliche Hinweise zu tragfähigen Aufhängepunkten
- Für die Bemessung jedes Aufhängepunktes ist eine charakteristische Last P von mindestens 6 kN unter einem Winkel von α = 45° anzunehmen. Für die Bemessung der Bauwerksteile sind drei charakteristische Lasten von 4 kN, 6 kN und 4 kN an der ungünstigsten Stelle zu berücksichtigen .
Zusätzliche Hinweise zur Instandsetzung
- Beschädigte Schutznetze (Sicherheitsnetze) und Netzzubehör dürfen nur durch den Hersteller oder Personen, die von ihm benannt wurden, instand gesetzt werden. Es darf hierbei nur Material verwendet werden, das in seiner Beschaffenheit dem ursprünglichen Material entspricht.
Prüfungen
- Netze sind jährlich zu prüfen, wobei der Zeitpunkt der letzten Alterungsprüfung bzw. das Datum der nächsten Prüfung aus den Angaben der Kennzeichnung am Schutznetz ersichtlich sein muss.
- Prüfung durch eine "zur Prüfung befähigte Person" des Erstellers nach Fertigstellung und vor Übergabe an den Verwender, um den ordnungsgemäßen Zustand festzustellen.
- Jeder Verwender hat eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle durch eine fachkundige Person vor dem Gebrauch auf offensichtliche Mängel durchzuführen.
07/2021