Gerüste für den Schornsteinbau |
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Gefährdungen
- Fehlende Sicherungsmaßnahmen bei der Montage, unvollständiger Aufbau oder nicht sachgerechte Benutzung, z. B. durch nicht bestimmungsgemäße Anwendung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) können zu Absturzunfällen führen.
- Herabfallende Gegenstände, klimatische Einflüsse (Wind, Blitz) können zu Verletzungen führen.
Schutzmaßnahmen
Konsolgerüste
- Die Verwendung von Schornsteinkonsolgerüsten ist in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen. Es ist schriftlich zu dokumentieren, warum andere sicherere Arbeitsmittel nicht angewendet werden können. Das Konsolgerüst bietet lediglich eine personenbezogene Schutzmaßnahme gegen Absturz, da dieses immer mit PSAgA zu verwenden ist. Demzufolge ist ein Konsolgerüst nachrangig zu Arbeitsmitteln mit technischen Schutzmaßnahmen gegen Absturz auszuwählen, z. B. Standgerüst, selbstkletternde Gerüstsysteme oder Mastkletterbühne.
- Vom Unternehmer ist eine Betriebsanweisung zu erstellen, anhand derer die Beschäftigten zu unterweisen sind.
- Für Konsolen muss in jedem
Fall ein Nachweis der Brauchbarkeit
vorliegen. Der Brauchbarkeitsnachweis
kann durch eine
statische Berechnung, durch
Typenprüfung oder durch Bauartprüfung
erbracht werden
.
- Konsolgerüste nicht als Fanggerüste einsetzen.
- Gerüstbohlen (Abmessung
≥ 20 x 3 cm) durch Anbinden
gegen Abheben und Herabfallen
sichern
.
- Drahtseile
können gemäß Tabelle 1 verwendet werden.
- Jede Seillage mit Holzkeilen
spannen
.
- Bei Konsolgerüsten ist ein
Stahlseil mit Durchmesser 6 mm
als Begrenzung erforderlich
. Dieses Begrenzungsseil stellt keine Absturzsicherung dar.
- Auf-, Um- und Abbau nur von fachlich geeigneten Beschäftigten unter Aufsicht einer fachkundigen Person.
- Beim Auf-, Um- und Abbau sowie bei der Benutzung des Konsolgerüstes ist PSAgA zu verwenden.
- Der Unternehmer hat vor der Benutzung von PSAgA ein Rettungskonzept zu erstellen.
- Der Unternehmer oder der fachlich geeignete Vorgesetzte hat die Anschlageinrichtungen festzulegen und dafür zu sorgen, dass die PSAgA benutzt wird.
- Konsolgerüste für den Schornsteinbau dürfen mit höchstens 1,5 kN/m2 belastet werden. Die auf eine Konsole entfallende Last darf 2,0 kN nicht überschreiten (Tabelle 2).
- Die Drahtseile sind an jeder Verbindungsstelle bei Seildurchmessern 10 mm und 12 mm mit mindestens fünf, sonst mit sechs Drahtseilklemmen nach DIN EN 13411-5 oder gleichwertigen Verbindungsmitteln (statischer Nachweis erforderlich) zu verbinden und mit Holzkeilen so zu spannen, dass sie gegen Abrutschen gesichert sind. Für eckige Schornsteine gelten besondere Bestimmungen.
Trägergerüste
- Nur Gerüstträger verwenden, die bauaufsichtlich zugelassen oder im Einzelfall statisch nachgewiesen sind.
- Trägergerüste vollflächig mit Gerüstbohlen auslegen.
- Förderöffnungen in Trägergerüsten mit Einfahrttrichter versehen und durch Seitenschutz absichern.
- Gerüstbeläge und Gerüstträger nicht durch Materialanhäufung überlasten. Mindestbelagstärken einhalten (Tabelle 2).
- Auf-, Um- und Abbau nur von fachlich geeigneten Beschäftigten unter Aufsicht einer fachkundigen Person.
- Auf-, Um- und Abbau von Trägergerüsten nur unter PSAgA ausführen.
1 Zulässige Belastungen und erforderliche Drahtseildurchmesser bei Schornstein-Konsolgerüsten | ||||
Schornsteinaußenumfang m | Drahtseildurchmesser bei Schornsteinen aus | Zulässige Verkehrslast des Konsolgerüstes kN |
||
Mauerwerk mm min. | Stahlbeton mm min. | Stahlbeton mm min. | ||
bis 6 | 10 | 10 | 10 | 6 |
bis 15 | 10 | 12 | 12 | 10,5 |
bis 25 | 12 | 14 | 14 | 15 |
bis 44 | 14 | 16 | 18 | 18 |
bis 63 | 14 | 18 | 20 | 18 |
bis 78 | 16 | 20 | 22 | 18 |
2 Mindestabmessungen von Gerüstbrettern/-bohlen bei Arbeitsgerüsten | |||||||
Lastklasse | gleichmäßig verteilte Last |
Brett- oder Bohlenbreite |
Brett- oder Bohlendicke cm | ||||
3,0 | 3,5 | 4,0 | 4,5 | 5,0 | |||
kN/m2 | cm | zul. Stützweite in m | |||||
1 | 0,75 | 20 | 1,25 | 1,50 | 1,75 | 2,25 | 2,50 |
2 | 1,50 | ||||||
3 | 2,00 | 24 und 28 | 1,25 | 1,75 | 2,25 | 2,50 | 2,75 |
Prüfungen
- Gerüste für den Schornsteinbau sind vor der erstmaligen Benutzung nach der Montage durch eine "zur Prüfung befähigte Person" zu prüfen.
- Arbeitstägliche Inaugenscheinnahme durch eine "qualifizierte Person", um die sichere Funktion festzustellen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen
DGUV Information 201-055 Feuerfest-, Turm- und Schornsteinbau
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen
DGUV Information 201-055 Feuerfest-, Turm- und Schornsteinbau
07/2021