Konsolgerüste |
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Gefährdungen
- Fehlende Sicherungsmaßnahmen beim Auf-, Um- und Abbau sowie mangelhaft ausgebildeter Seitenschutz oder Gerüstbelag bei der Verwendung können zu Absturzunfällen führen.
- Falsch dimensionierte Überbrückungen der Wandöffnungen, unzureichende Konsolverankerungen oder deren vorzeitige Belastung können zu Gerüstabstürzen führen.
Allgemeines
- Konsolgerüste sind Gerüste "älterer Bauart". Der Baustein dient lediglich als Orientierungshilfe, sollte ein Konsolgerüst im Ausnahmefall verwendet werden. Für Konsolgerüste ist ein Brauchbarkeitsnachweis, bestehend aus dem Standsicherheitsnachweis und dem Nachweis der Arbeits- und Betriebssicherheit, erforderlich. Er ist auf der Grundlage von DIN EN 12811-1 zu erbringen.
- Für Konsolen muss in jedem
Fall ein Nachweis der Brauchbarkeit
vorliegen. Der Brauchbarkeitsnachweis
kann durch eine
statische Berechnung, durch
Typenprüfung oder durch Bauartzulassung
erbracht werden
.
- Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers beachten. Gegebenenfalls muss für den sicheren Auf- Um- und Abbau ergänzend eine Montageanweisung erstellt werden. In diese müssen die Mitarbeiter unterwiesen werden.
- Gerüstbauarbeiten nur unter Aufsicht einer fachkundigen Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten ausführen lassen.
Schutzmaßnahmen
- Beim Auf-, Um- und Abbau sind Maßnahmen gegen Absturz von Personen vorzunehmen.
- Geländer- und Zwischenholm sind gegen unbeabsichtigtes Lösen, das Bordbrett ist gegen Kippen zu sichern.
- Ohne statischen Nachweis dürfen als Geländer- und Zwischenholm bei einem Pfostenabstand bis 1,50 m Gerüstbretter mit Mindestquerschnitt 15 x 3 cm verwendet werden. Die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers ist zu beachten.
- Bordbretter müssen den Belag um mindestens 15 cm überragen. Mindestdicke 3 cm.
- Auskragung der Konsolgerüste max. 1,30 m.
- Konsolgerüste dürfen als Arbeitsgerüste für eine Belastung von höchstens 2,0 kN/m2 verwendet werden.
- Konsolabstand max. 1,50 m. Im Bereich von Gebäudeecken Eckkonsolen verwenden.
- Für die Aufhängung der Konsolen ist zwingend die Aufbau- und
Verwendungs anleitung des
Konsolherstellers zu beachten
.
- Werden Einhängehaken verwendet,
so müssen diese mindestens
25 cm lang oder gegen
unbeabsichtigtes Aushängen
gesichert sein. Je Konsole
müssen 2 Einhängeschlaufen
verwendet werden
.
- Konsolen gegen seitliches
Ausweichen und Kippen gemäß
Aufbau- und Verwendungsanleitung sichern
.
1 Überbrückung von Wandöffnungen | ||
Überbrückungsträger | zu überbrückende Öffnung | |
≤ 1,0 m | ≤ 2,25 m | |
Holz* | 10 cm x 10 cm (1 Holzbalken) |
10 cm x 12 cm (2 Holzbalken) |
Stahl | I 100 IPE 100 |
*Sortierklasse S 10 oder MS 10 nach DIN 4074 Teil 1
2 Gerüstbretter oder -bohlen aus Holz als Belagteile von Fanggerüsten (S10 nach DIN 4074-1) | |||||||||
Bohlenbreite in | Absturzhöhe in | Maximale Stützweite in m für doppelt gelegte Bretter oder Bohlen mit einer Dicke von | Maximale Stützweite in m für einfach gelegte Bretter oder Bohlen mit einer Dicke von | ||||||
cm | m | 3,5 cm | 4,0 cm | 4,5 cm | 5,0 cm | 3,5 cm | 4,0 cm | 4,5 cm | 5,0 cm |
20 | 1,0 | 1,5 | 1,8 | 2,1 | 2,5 | — | 1,1 | 1,2 | 1,4 |
1,5 | 1,3 | 1,6 | 1,9 | 2,2 | — | 1,0 | 1,1 | 1,3 | |
2,0 | 1,2 | 1,5 | 1,7 | 2,0 | — | — | 1,0 | 1,2 | |
24 | 1,0 | 1,7 | 2,1 | 2,5 | 2,7 | 1,0 | 1,2 | 1,4 | 1,6 |
1,5 | 1,5 | 1,8 | 2,2 | 2,5 | — | 1,1 | 1,2 | 1,4 | |
2,0 | 1,4 | 1,6 | 2,0 | 2,2 | — | 1,0 | 1,2 | 1,3 | |
28 | 1,0 | 1,9 | 2,4 | 2,7 | 2,7 | 1,1 | 1,3 | 1,5 | 1,7 |
1,5 | 1,7 | 2,0 | 2,5 | 2,7 | 1,0 | 1,2 | 1,4 | 1,6 | |
2,0 | 1,5 | 1,8 | 2,2 | 2,5 | 1,0 | 1,1 | 1,3 | 1,4 |
Für die Ausführung sollten nur die Bohlenquerschnitte verwendet werden, die blau unterlegt sind.
- Konsolfüße im Bereich von Wandöffnungen auf Holzbalken oder Stahlträger abstützen
(Tabelle 1).
- Belagebene vollflächig auslegen
.
- Der Belag darf nicht ausweichen oder wippen. Überdeckungen im Bereich der Konsolen einhalten (≥ 20 cm).
- Nicht auf Gerüstbeläge abspringen.
- Das Absetzen von Lasten mit Hebezeugen ist unzulässig.
- Mindestabmessungen des Gerüstbelages
- bei Arbeitsgerüsten 20 x 3,5 cm; bei Konsolabständen ≤ 1,25 m auch 20 x 3 cm,
- bei Fang- und Dachfanggerüsten gemäß Tabelle 2.
- Seitenschutz aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett anbringen
.
- Seitenschutz auch an den Stirnseiten von Konsolgerüsten anbringen.
- Gerüstbohlen und -bretter müssen mindestens der Sortierklasse S 10 nach DIN 4074-1 und der Festigkeitsklasse C24 nach DIN EN 338 entsprechen.
Prüfungen
- Gerüstersteller: Prüfung durch eine "zur Prüfung befähigte Person" nach Fertigstellung und vor Übergabe an den Nutzer, um den ordnungsgemäßen Zustand festzustellen (Nachweis-Prüfprotokoll).
- Gerüstnutzer: Inaugenscheinnahme durch eine "qualifizierte Person" des jeweiligen Nutzers vor der Verwendung, um die sichere Funktion und die Mängelfreiheit festzustellen (Nachweis-Checkliste).
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
TRBS 2121 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen
DGUV Information 201-011 Verwendung von Arbeits- Schutz- und Montagegerüsten
DIN EN 12811-1
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
TRBS 2121 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen
DGUV Information 201-011 Verwendung von Arbeits- Schutz- und Montagegerüsten
DIN EN 12811-1
07/2021