Dachgerüste für den Hausschornsteinbau |
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Gefährdungen
- Fehlende Sicherungsmaßnahmen beim Auf-, Um- und Abbau, mangelhaft ausgebildeter Seitenschutz oder Gerüstbelag bei der Benutzung und unzureichend eingerichtete Verkehrswege zum Gerüst können zu Sturz- bzw. Absturzunfällen führen.
Allgemeines
- Materialtransport planen und organisieren.
- Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) des Herstellers an der Baustelle bereithalten und beachten.
- Auf der Grundlage der AuV eine Montageanweisung für die Baustelle erstellen.
- Auf-, Um- oder Abbau des Dachgerüsts nur unter Aufsicht einer fachkundigen Person.
- Vom Unternehmer ist eine Betriebsanweisung zu erstellen, anhand derer die Beschäftigten zu unterweisen sind.
Schutzmaßnahmen
den in der Aufbau- und Verwendungsanleitung bezeichneten- Prüfen, ob die Dachkonstruktion Befestigungsmaßnahmen und Belastungen standhält.
- Für die Gerüstbauarbeiten auf dem Dach Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) benutzen.
- Vor Benutzung der PSAgA hat der Unternehmer ein Rettungskonzept zu erstellen.
- Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz nur an tragfähigen Bauteilen bzw. Anschlageinrichtungen befestigen; der Unternehmer oder der fachlich geeignete Vorgesetzte hat die Anschlageinrichtungen festzulegen.
- Bei Gerüstbauarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen die Sicherheitsabstände nach Tabelle einhalten. Beim Bemessen von Sicherheitsabständen das Ausschwingen von Leitungsseilen und den Bewegungsraum, auch beim Transport von Materialien, berücksichtigen. Andernfalls müssen die Freileitungen im Einvernehmen mit deren Eigentümern oder Betreibern freigeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert, abgeschrankt oder abgedeckt werden.
Nennspannung | Sicherheitsabstand |
bis 1000 V | 1,0 m |
über 1 kV bis 110 kV | 3,0 m |
über 110 kV bis 220 kV | 4,0 m |
über 220 kV bis 380 kV oder bei unbekannter Nennspannung | 5,0 m |
Zusätzliche Hinweise für Verkehrswege und Arbeitspätze
- Für den Aufstieg auf das Dach bauseits vorhandene, fest installierte Leitern, Trittflächen oder Treppentürme benutzen.
- Bei fehlenden Trittflächen und Laufstegen Dachdeckerauflegeleitern als Verkehrswege benutzen.
- Bei Absturzhöhen von mehr als 1,00 m an Verkehrswegen, sind Absturzsicherungen erforderlich.
- Gerüstbeläge mindestens
0,60 m breit herstellen
.
- Seitenschutz als Absturzsicherung verwenden
.
Prüfungen
- Dachgerüste sind vor der erstmaligen Benutzung nach der Montage von einer "zur Prüfung befähigten Person" zu prüfen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
DIN EN 12811-1
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
DIN EN 12811-1
07/2021