Gleit- und Kletterschalungen |
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Gefährdungen
- Bei fehlenden Sicherungsmaßnahmen bei der Montage der Schalung oder bei mangelhaftem Seitenschutz während der Benutzung kann es zu Absturzunfällen kommen.
- Herabfallende Teile bei der Montage können Personen verletzen.
Allgemein
- Fachkundige Beschäftigte einsetzen.
- Vom Unternehmer ist eine Betriebsanweisung zu erstellen, anhand derer die Beschäftigten zu unterweisen sind.
Schutzmaßnahmen
- Standsicherheit der Schalungskonstruktion statisch nachweisen.
- Arbeitsbühne mit dicht verlegtem Belag versehen.
- Seitenschutz
anbringen an den Außenseiten von Arbeitsbühnen:
- an den Innenseiten, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung eine Absturzsicherung erforderlich ist,
- an Förderöffnungen,
- an Betoniergerüsten und Flechterbühnen,
- im Bereich von Aussparungen und Wandöffnungen.
- Durchstiege zu Nacharbeitsbühnen mit selbsttätig schließenden Klappen gegen unbeabsichtigtes Hineintreten sichern.
- Arbeitsbühnen nicht durch Materialanhäufungen überlasten. Verkehrswege freihalten.
- Arbeits- und Nacharbeitsbühnen zusätzlich mit Einhausungen nach DIN EN16508 oder Schutznetzen zum Schutz gegen Herabfallen von Baumaterialien und Werkzeug verkleiden. Planen wegen der höheren Windlasten möglichst nicht verwenden.
- Schutznetze mit 2,0 cm Maschenweite nur als Auflegenetze verwenden. Unter den Schutznetzen müssen Auffangnetze mit max. 10 cm Maschenweite vorhanden sein.
- Schutznetze an der Innenseite
der Arbeitsbühne so dicht wie
möglich an das
Bauwerk heranführen
.
- Gefahrbereich am Fuß des Bauwerks mit Geländer absperren und durch Warnschilder kennzeichnen. Größe des Gefahrbereiches siehe Tabelle 1.
1 Radius des Gefahrbereichs um die jeweiligen Arbeitsplätze | ||
jeweilige Höhe h der baul. Anlage |
erforderlicher Radius abhängig von h |
erforderlicher Mindestradius in m |
h bis 60 | h/5 | 8,00 |
h > 60 bis 100 | h/5 | 12,50 |
h > 100 bis 150 | h/6 | 20,00 |
h > 150 bis 200 | h/7 | 25,00 |
h > 200 | h/8 | 30,00 |
Beispiel: Bei einer Bauwerkshöhe von 102 m beträgt der erforderl. Radius
h/6 = 17 m. Es ist jedoch der Mindestradius von 20 m einzuhalten.
- Arbeitsplätze im Gefahrbereich
vermeiden. Ist dieses nicht
möglich, ist ein zum Bauwerk
hin geneigtes Schutzdach vorzusehen.
Das Schutzdach muss
die am weitesten auskragende
Bauwerkskante um mindestens
3,00 m überragen
.
- Zugänge auf die Schalung z. B. über Personenaufzüge ausgestalten.
- Verkehrswege im Gefahrbereich
nur zum Erreichen der
Arbeitsplätze benutzen.
Sie müssen- mindestens 1,0 m breit,
- mit beidseitigem Seitenschutz abgesperrt
,
- mit einem Schutzdach versehen
sein.
- Schutzdächer bei turmartigen
Bauwerken müssen aus kreuzweise
verlegten Bohlen 24 x 4 cm
mit dazwischen liegender 10 cm
dicker Dämmschicht bestehen
.
- Bei Verwendung von Planen als Witterungsschutz: Wassersackbildung vermeiden und Schalungskonstruktionen sind wegen erhöhter Windlasten statisch nachzuweisen.
- Aufgerichtete Bewehrung gegen
Herabfallen von der Arbeitsbühne
sichern, z. B. durch einen
höher gezogenen Seitenschutz
(ca. 2,50 – 3,50 m über Oberkante Arbeitsbühne)
.
- Für ausreichende Beleuchtung auch während der Nachtarbeitszeit sorgen.
- Bei Um- und Abbau zusätzliche Absturzsicherungen vorsehen, bzw. PSA gegen Absturz (PSAgA).
- Der Unternehmer oder ein fachlich geeigneter Vorgesetzter hat die Anschlageinrichtungen festzulegen und dafür zu sorgen, dass die PSAgA benutzt werden.
- Flucht- und Rettungsplan sowie, falls vom eingesetzten System der PSAgA erforderlich, ein Rettungskonzept erstellen.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Regel 101-014 Verwendung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten
DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
DGUV Information 201-055 Feuerfest-, Turm- und Schornsteinbau
DIN 4420-1
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Regel 101-014 Verwendung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten
DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
DGUV Information 201-055 Feuerfest-, Turm- und Schornsteinbau
DIN 4420-1
07/2021