Fehlende Sicherungsmaßnahmen bei der Montage bzw.
Demontage des Aufzuges sowie
mangelhafte Absturzsicherung
an den hochgelegenen Ladestellen können zu Absturzunfällen führen.
Außerdem kann es zu Verletzungen
durch herabfallende
Gegenstände kommen.
Schutzmaßnahmen
Aufstellung
Winden nach der Betriebsanleitung des Herstellers standsicher aufstellen.
Auslegerkonstruktionen,
Traversen und Fördergerüste
statisch nachweisen, einschließlich
Ableitung der Kräfte in bestehende
Bauteile.
Auslegerkonstruktionen
(Galgen) nicht in die Seillagen
von Schornsteinkonsolgerüsten
einhängen.
Galgen dürfen nur befestigt werden an:
tragfähigen inneren oder äußeren
Steigeisengängen oder
Steigleitern,
zusätzlich an der Außenseite
gespannte Seillagen .
Umlenkrollen nur an Bauteilen
befestigen, die in der Lage sind,
die auftretenden Kräfte sicher
abzuleiten .
Elektrisch betriebene Winden
an einen besonderen Speisepunkt
mit Schutzmaßnahme
anschließen, z. B. Baustromverteiler
mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD).
Im Handbereich liegende Umlenkrollen
gegen Hineingreifen
sichern (z. B. durch Verkleiden).
Nur Winden mit
Bremse,
Rücklaufsicherung,
Sicherung gegen freien Fall
verwenden, bei denen ein
unmittelbares Schalten von
"Heben" auf "Senken" nicht
möglich ist.
Möglichst Winden mit Seilwickeleinrichtung einsetzen .
Bei Winden ohne Seilwickeleinrichtung muss die Winde in
entsprechender Entfernung vom
Umlenkpunkt aufgestellt sein .
Windenrahmen mit der Blitzschutzanlage
des turmartigen Bauwerkes verbinden.
Bedienungsstand des Windenfahrers
möglichst außerhalb
des Gefahrbereiches anordnen
oder mit einem Schutzdach
versehen .
Steuereinrichtungen (Betätigungshebel) müssen beim
Loslassen den Antrieb unterbrechen.
An Förderöffnungen müssen
Einfahrttrichter vorhanden sein,
die ein Aufsetzen oder Verhaken
verhindern.
An Durchfahrtöffnungen sind
für die Auf- und Abwärtsfahrt besondere
Sicherheitsmaßnahmen
zu treffen, z. B. Überwachung mit
Kamera und Monitor.
Verständigungsmöglichkeiten
zwischen Windenführer und
Ladestellen oder Personenförderkorb vorsehen, z. B. durch
Wechselsprechanlagen, Funksprechgeräte.
Betrieb
Bedienung und Wartung nur durch unterwiesene Personen.
Vorhandene Betriebs- und
Notendschalter vor Arbeitsbeginn
überprüfen und regelmäßig
warten.
Lasten und Förderkörbe nicht
unmittelbar mit dem Hubseil
anschlagen. Nur zugelassene
Seilendverbindungen verwenden
(Seilschloss, Presshülse).
Seile nur so weit abwickeln,
dass mindestens zwei Windungen
auf der Seiltrommel verbleiben.
Beim Aufwickeln des Seiles
muss die Bordscheibe der Seiltrommel
die oberste Seillage
mindestens um das 1,5-fache
des Seildurchmessers überragen.
Seile nicht über scharfe
Kanten ziehen und regelmäßig
auf Seilschäden prüfen. Ablegereife
beachten. Seile müssen
gewechselt werden z. B. bei:
Litzenbruch,
starker Abnutzung,
Quetschung,
Knicken,
Klanken,
Aufdoldungen,
starkem Rostansatz sowie
bei Anhäufungen von Einzeldrahtbrüchen.
Bei angehobener Last Steuerstand nicht verlassen.
Zusätzliche Hinweise bei Personenbeförderung
Das Heben von Personen mit
Seilrollenaufzügen ist ausnahmsweise
nach den Vorgaben
der TRBS 2121-4 und der DGUV
Regel 101-005 möglich.
Jeden Einsatz der Berufsgenossenschaft
vorher schriftlich
anzeigen.
Personenaufnahmemittel in
Kombination mit der eingesetzten
Winde, die bestimmungsgemäß
nicht zum Heben von Personen
vorgesehen ist, vor der ersten
Bereitstellung und Benutzung
sowie an jedem neuen Einsatzort
durch eine "zur Prüfung befähigte Person" prüfen lassen.
Beim Einsatz von Personenwinden
sind weitergehende
Prüfverfahren erforderlich.
Prüfungen
Art, Umfang und Fristen erforderlicher
Prüfungen durch eine
"zur Prüfung befähigte Person"
(Sachkundiger) anhand der Gefährdungsbeurteilung
festlegen
und durchführen:
vor Inbetriebnahme am
jeweiligen Einsatzort (Aufstellung),
entsprechend den Einsatzbedingungen nach Bedarf,
mind. 1 x jährlich,