Personenförderkörbe |
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Gefährdungen
- Mängel in der Konstruktion bzw. der baulichen Beschaffenheit oder an den hochgelegenen Ein- bzw. Ausstiegsstellen können zu Absturzunfällen führen.
Allgemeines
- Jeden Einsatz der Berufsgenossenschaft vorher schriftlich anzeigen.
- Nur Krane verwenden, die für den Personentransport geprüft sind.
Schutzmaßnahmen
- Fördergerüste, Traversen und Auslegerkonstruktionen statisch nachweisen, einschließlich Ableitung der Kräfte in bestehende Bauteile.
- Förderkörbe ausschließlich für den Personentransport benutzen.
- Nur Förderkörbe benutzen,
die mindestens 2,00 m hoch
geschlossen sind und deren Tür
mit einem Verschluss versehen
ist, der ein unbeabsichtigtes
Öffnen verhindert
.
- Personenförderkorb nicht direkt in den Lasthaken des Hebezeuges einhängen.
- Seile und Ketten mit Schäkeln
oder festen Ösen, die nur mit
Werkzeug lösbar sind, am
Förderkorb befestigen
.
Keine Seilklemmen verwenden. - Anschlagmittel von Förderkörben nicht wechselweise zum Anschlagen von Lasten benutzen.
- Vor der ersten Inbetriebnahme Probefahrt durchführen.
- Nicht mehr Personen transportieren, als zugelassen sind.
- Gefahrloses Ein- und Aussteigen aus dem Förderkorb gewährleisten, z. B. durch Absetzvorrichtungen oder Abdeckklappen über Förderöffnungen, die vor dem Aussteigen geschlossen werden.
- An Durchfahrtöffnungen sind
für die Auf- und Abwärtsfahrt
besondere Sicherheitsmaßnahmen
zu treffen, z. B. Überwachung mit Kamera und Monitor
.
- An Förderöffnungen müssen
Einfahrttrichter vorhanden sein,
die ein Aufsetzen oder Verhaken
verhindern
.
Prüfungen
- Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen (Gefährdungsbeurteilung) und einhalten.
- Personenförderkorb in Kombination mit dem eingesetzten Hebezeug, welches bestimmungsgemäß nicht zum Heben von Personen vorgesehen ist, vor der ersten Bereitstellung und Benutzung sowie an jedem neuen Einsatzort durch eine "zur Prüfung befähigte Person" (Sachverständigen) prüfen lassen.
- Ergebnisse dokumentieren.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 52 Krane
DGUV Regel 101-005 Hochziehbare Personenaufnahmemittel
DGUV Information 201-019 Turm- und Schornsteinbauarbeiten
DIN EN 14502-1
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 52 Krane
DGUV Regel 101-005 Hochziehbare Personenaufnahmemittel
DGUV Information 201-019 Turm- und Schornsteinbauarbeiten
DIN EN 14502-1
07/2021