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Hochbau > Umsetzungshilfen > Bausteine > Arbeitsmittel > B 148
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Handbetriebene Arbeitssitze

Icon: Baustein

Ein Arbeiter in einem Arbeitssitz

Legende

Nummer 1 Tragseil
Nummer 2 Handbetriebene Trommelwinde
Nummer 3 Endlosseil zum auf- oder abwickeln des Tragseils
Nummer 4 Arbeitssitz
Nummer 5 Sicherungsseil
Nummer 6 Auffanggerät mit Verbindungselement/-mittel
Nummer 7 Auffanggurt

Gefährdungen

Allgemeines

Schutzmaßnahmen

Bauart B im Gebrauch

Legende

Nummer 1 Tragseil
Nummer 4 Arbeitssitz
Nummer 5 Sicherungsseil
Nummer 6 mitlaufendes Auffanggerät mit Verbindungselement/-mittel
Nummer 7 Auffanggurt
Nummer 8 Handbetriebene Personenwinde

Zusätzliche Hinweise zu den Systemen

Sicherungssystem Bauart B

Während bei der Bauart A zur Sicherung der Person am Sitz eine Haltevorrichtung vorhanden sein muss, ist bei Bauart B zusätzlich zum Sitz ein Auffanggurt zu verwenden. Beide Bauarten bestehen aus einem Trag- und Sicherungssystem.

Prüfungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
TRBS 2121-3 Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen
DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen
DGUV Information 201-018 Handbetriebene Arbeitssitze
DIN EN 363
DIN EN 795
DIN 4426

07/2021