Schuttrutschen |
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Gefährdungen
- Mangelhafte Sicherungsmaßnahmen bei der Montage oder während der Benutzung am Einfülltrichter können zu Absturzunfällen oder zu Verletzungen durch herabfallende Teile führen.
- Staub kann zu Reizungen oder Erkrankungen der Atemwege, der Haut und der Augen führen.
Schutzmaßnahmen
Aufbau
- Beim Auf- und Abbau Aufbau- und Verwendungsanleitungen der Hersteller beachten.
- Nur durch unterwiesene Personen auf- und abbauen lassen.
- Ausschließlich die vom Hersteller
vorgesehenen Aufhänge- und
Befestigungskonstruktionen
benutzen
.
- Gerüstkonstruktionen im Aufhängebereich
der Schuttrutsche
zusätzlich verankern
und verstreben
.
- Bei Absturzhöhen von mehr
als 2,00 m Absturzsicherungen vorsehen
.
- Ab 10,00 m Aufbauhöhe zusätzliche Verankerungen anbringen.
- Gefahrenbereiche festlegen
und absperren
.
- Immer Einfülltrichter verwenden
.
- Für ein staubfreies Arbeiten
evtl. Staubschutzmanschetten
Abdeckhauben
und Container- Abdeckplane
einsetzen.
Verwendung
- Zur Vermeidung von Verstopfungen der Schuttrutsche und Schuttrohrabriss maximale Ablenkung nach Herstellerangaben beachten.
- Schuttrutschenaustrittsöffnung ständig auf freien Austritt kontrollieren.
- Zur Beseitigung von Verstopfungen der Schuttrutsche nicht unterhalb der Schuttrohröffnung arbeiten oder das Schuttrohr verziehen.
Zusätzliche Hinweise zur Flachdachbefestigung
- Tragfähigkeit der Unterkonstruktion prüfen und ggf. nachweisen.
- Max. Auslegerüberstand einhalten.
- Originalballastierung unverrückbar montieren.
Zusätzliche Hinweise zur Schrägdachbefestigung
- Schrägdachbefestigung nur an tragenden Teilen (Sparren/Schwellholz) vorsehen. Nie auf die Dachlatten aufsetzen.
Zusätzliche Hinweise zur Brüstungsbefestigung
- Tragfähigkeit der Brüstung prüfen und ggf. nachweisen.
- Lastverteilende Unterlagen verwenden.
Prüfungen
- In regelmäßigen Abständen und vor jedem Aufbau alle tragenden Elemente und Verschleißteile auf Beschädigung überprüfen.
- Nach Beseitigung einer Verstopfung alle tragenden Teile auf Verformung bzw. Schäden prüfen und ggf. austauschen.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Vorschrift 54 Winden, Hub- und Zuggeräte
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Vorschrift 54 Winden, Hub- und Zuggeräte
07/2019