Anschlagen von Lasten
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Gefährdungen
- Unsachgemäßes Anschlagen, Unachtsamkeit beim Anheben bzw. Absetzen von Lasten sowie beschädigte oder unterdimensionierte Anschlagmittel können zu Unfällen führen.
Allgemeines
- Anschlagmittel bestimmungsgemäß verwenden und geschützt aufbewahren.
- Anschlagmittel (Seile, Ketten, Hebebänder) nicht über die zulässige Tragfähigkeit hinaus belasten.
- Seile, Ketten und Hebebänder
nach Größe und Form der Last,
den Greifpunkten, den Einhakvorrichtungen,
der Art und Weise
des Anschlagens, des Neigungswinkels
und den Witterungsbedingungen
auswählen. Die Tragfähigkeit
muss mindestens für
den max. Neigungswinkel von
60° auf Anhängern oder Etiketten
angegeben sein
.
- Bei mehrsträngigen Gehängen nur zwei Stränge als tragend annehmen, wenn keine Ausgleichseinrichtungen vorhanden sind.
Schutzmaßnahmen
- Lasten dürfen nur von unterwiesenen Beschäftigten angeschlagen werden.
- Lange stabförmige Lasten nicht in Einzelschlingen anschlagen. Traversen benutzen.
- Lasten im Schnürgang
anschlagen. Das Anschlagen im Hängegang ist nur bei großstückigen Lasten zulässig, wenn ein Zusammenrutschen der Anschlagmittel und eine Verlagerung der Last nicht möglich ist.
- Lasten nicht durch Einhaken unter die Umschnürung transportieren.
- Nur Anschlagmittel mit
Sicherheitshaken
verwenden. Aufgezogene Haken sofort aussortieren.
- Kleine, lose Teile nur in Lastaufnahmemitteln transportieren und diese nicht über den Rand hinaus beladen.
- Pendeln der Last durch mittige Stellung des Kranhakens über der Last vermeiden.
- Lange Teile eventuell mit Leitseilen führen.
- Beim Anheben der Last sich nicht zwischen Last und festen Gegenständen (Wänden, Maschinen, Stapeln usw.) aufhalten.
- Nicht unter schwebenden Lasten hindurchgehen bzw. sich aufhalten.
- Lasten nicht höher heben als für den Transport erforderlich.
- Leere und unbelastete Hakengeschirre hochhängen. Anschlagmittel sicher ablegen bzw. ordentlich lagern.
- Seile, Ketten und Bänder nicht verknoten und verdrehen, nicht über scharfe Kanten ziehen. Kantenschoner oder Schutzschläuche verwenden.
- Anschlagmittel erst lösen, wenn die Last sicher abgesetzt ist.
- Schutzhelm tragen.
- Personen nicht mit der Last befördern.
- Verständigung zwischen Kranführer und Anschläger nur über Handzeichen oder Sprechfunk.
Zusätzliche Hinweise für das Anschlagen mit Seilen
- Mindestdurchmesser von
Anschlagseilen einhalten:
- Stahlseile: 8 mm
- Naturfaser- und Chemiefaserseile: 16 mm
- Seile nicht an Pressklemmen abknicken.
- Nur genormte Seile und
Seilendverbindungen verwenden.
Drahtseilklemmen sind nur für
Abspannseile zugelassen
.
Zusätzliche Hinweise für das Anschlagen mit Ketten
- Nur geprüfte und kurzgliedrige Ketten verwenden.
- Ketten vor dem Anschlagen ausdrehen. Kettenglieder müssen ineinander frei beweglich sein.
- Ketten nicht provisorisch mit Schrauben und dergleichen flicken.
Zusätzliche Hinweise für das Anschlagen mit Hebebändern
- Nur licht- und formstabilisierte Chemiefaserhebebänder benutzen. Hebebänder aus Polyethylen sind unzulässig.
- Hebebänder nicht über raue Oberflächen ziehen.
- Einwegbänder nach dem ersten Gebrauch (Transportkette) entsorgen und nicht weiter verwenden.
Prüfungen
- Anschlagmittel nach Einsatzbedingungen, jedoch mindestens einmal jährlich von einer "zur Prüfung befähigten Person" (z. B. Sachkundigen) prüfen lassen. Die Prüfergebnisse aufzeichnen.
- Seile mit Litzenbruch,
Aufdoldungen, Knicken, Korbbildungen, Rostansätzen,
Querschnittsveränderungen,
Drahtbruchnestern
usw. sofort aussondern
und nicht mehr verwenden
, Tabelle 1.
1 Ablegereife von Drahtseilen bei sichtbaren Drahtbrüchen | |||
Seilart | Anzahl sichtbarer Drahtbrüche bei Ablegereife auf einer Länge von | ||
3d | 6d | 30d | |
Litzenseil | 3 benachbarte Drähte einer Litze | 6 | 14 |
Kabelschlagseil | 10 | 15 | 40 |
- Steifgezogene Ketten und Ketten mit gebrochenem oder angerissenem Kettenglied, Querschnittsminderung, Korrosionsnarben u. a. sofort aussondern und nicht mehr verwenden.
- Ketten nicht mehr
benutzen, wenn
- eine Längung um mehr als 5 % bei der Kette oder beim Einzelglied gemessen wird,
- eine Abnahme der Nenndicke an irgendeiner Stelle um mehr als 10 % festgestellt wird.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Regel 109-005 Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen
DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb
DGUV Information 201-030 Merkblatt für Seile und Ketten als Anschlagmittel im Baubetrieb
DGUV Information 209-021 Belastungstabellen für Anschlagmittel
DGUV Information 209-061 Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Regel 109-005 Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen
DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb
DGUV Information 201-030 Merkblatt für Seile und Ketten als Anschlagmittel im Baubetrieb
DGUV Information 209-021 Belastungstabellen für Anschlagmittel
DGUV Information 209-061 Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern
07/2021