Mischmaschinen |
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Gefährdungen
- Im Bereich der Mischeröffnung kann es durch rotierende Werkzeuge zu Unfällen kommen.
- Bei fehlendem besonderen Anschlusspunkt kann es zu einem Stromschlag kommen.
Schutzmaßnahmen
- Mischmaschinen eben und standsicher aufstellen.
- Arbeitsplätze an Mischmaschinen gegen herabfallende Gegenstände schützen.
- Elektrisch betriebene Mischmaschinen nur über einen besonderen Anschlusspunkt mit Schutzmaßnahme anschließen. Als besonderer Anschlusspunkt gilt z.B. Baustromverteiler mit FI-Schutzeinrichtung (RCD).
- Durch Probelauf Drehrichtung der Mischwerkzeuge überprüfen.
- Bei Instandhaltungsarbeiten Antriebe stillsetzen und gegen Wiedereinschalten sichern. Bedienungsanleitung des Herstellers beachten. Berührungsschutz an Verbrennungsmotoren und Auspuffanlagen nicht entfernen.
- Durchführung von Unterweisung und Einweisung des Bedieners anhand der Betriebsanweisung/Betriebsanleitung des Herstellers.
Zusätzliche Hinweise für Freifallmischer
- Die Einzugsstellen an den
Antriebsrädern, insbesondere
zwischen Antriebszahnrad- und
Trommelzahnkranz, müssen
verdeckt sein
.
- Nicht mit der Hand oder mit
Werkzeugen in die laufende
Trommel
greifen.
- Nach Keilriemenwechsel Schutzabdeckung wieder anbringen.
Zusätzliche Hinweise für Tellermischer
- Die Einfüllöffnungen müssen
durch Verdeckungen
gesichert sein. Die Quetschstellen im Mischgefäß dürfen nicht mit der Hand erreichbar sein.
- Beim Öffnen der Verdeckung muss das Mischwerk zwangsläufig stillgesetzt und gegen Wieder anlaufen gesichert sein.
- Die Auslauföffnungen müssen durch einen Trichter oder ein Schutzschild, jeweils versehen mit einem Gitter, gesichert sein: Gittermaschenweite max. 70 mm, Abstand zur Quetschstelle mind. 150 mm. Bei einer Gittermaschenweite von 40 mm muss der Abstand zur Quetschstelle mind. 120 mm betragen.
- Bei geöffneter Stellung der Verdeckungen muss zwangsläufig verhindert sein, dass die Mischwerkzeuge wieder anlaufen können. Die Verdeckung so sichern, dass sie nicht unbeabsichtigt zufallen kann.
Zusätzliche Hinweise für Stetigmischer
- Beim Befüllen mit Sackware muss die Einfüllöffnung wie bei den Tellermischern durch Verdeckungen gesichert bleiben.
- Die Auslauföffnung muss
durch Auslauftrichter
gegen Hineingreifen gesichert bleiben. Die Auslauföffnung darf nicht mehr als 90 cm vom Boden angeordnet sein.
- Vor dem Abnehmen des Mischrohres Antrieb abstellen bzw. Maschine vom Netz trennen.
Prüfungen
- Art, Umfang und Fristen erforderlicher
Prüfungen festlegen
(Gefährdungsbeurteilung) und
einhalten, z. B.:
- vor jeder Arbeitsschicht auf augenscheinliche Mängel,
- nach Bedarf, mind. 1 x jährlich durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ (z. B. Sachkundiger).
- Ergebnisse der regelmäßigen Prüfung dokumentieren.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV-Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV-Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
07/2021