Mörtelspritz- und Mörtelfördermaschinen |
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Gefährdung
- Nicht abgedeckte Einfüllöffnungen und unkontrollierter Mörtelaustritt bei Verstopfern können zu Verletzungen führen.
- Ein hoher Lärmpegel kann zu Gehörschädigungen führen.
Schutzmaßnahmen
- Bewegte Maschinenteile müssen gegen Berühren geschützt sein, Schutzhaube vor Inbetriebnahme schließen.
- Einfüll- und Auslauföffnungen
müssen mit Gitterrosten abgedeckt
sein
,
. Beim Nachrüsten Sicherheitsabstände einhalten (Tabelle).
- Beim Öffnen der Gitterabdeckung müssen Rührwerk und
Förderschnecke zwangsläufig
stillgesetzt und gegen Wiederanlaufen
gesichert sein
,
. Eine alternativ fest verschraubte Gitterabdeckung ist lediglich zur Sicherung von Aufgabebehältern ausschließlich zur Deponierung von Trockenmaterial möglich.
- Maschinen standsicher aufstellen. Abgase von Verbrennungsmotoren dürfen nicht in den Arbeitsbereich der Beschäftigten gelangen. Evtl. Abgasrohre verlängern.
- Durchführung von Unterweisung und Einweisung des Bedieners anhand der Betriebsanweisung in Verbindung mit der Betriebsanleitung des Herstellers.
- Elektrisch angetriebene Maschinen nur durch einen besonderen Anschlusspunkt mit Schutzmaßnahme betreiben, z.B. Baustromverteiler mit FI-Schutzeinrichtung (RCD).
- Schläuche, Rohre und Kupplungen dürfen nicht beschädigt und müssen gekennzeichnet sein und zur Maschine passen.
- Förderleitungen (Schläuche
und Rohre) nur mit gut gesäuberten Sicherheitskupplungen
verbinden. Dichtungen nicht
vergessen
.
- Förderleitungen
- so führen und verlegen, dass Beschädigungen und Verstopfer vermieden werden. Schläuche nicht über scharfe Kanten ziehen oder abknicken. Krümmungsradius von Rohrleitungen > 6-facher Leitungsdurchmesser,
- nur an solchen Konstruktionsteilen
befestigen, die die
durch den Betrieb auftretenden
Kräfte aufnehmen können.
Schlauchhaken verwenden
.
Sicherheitsabstände bei Gitterrosten über Einfüllöffnungen | ||
Geräteart | Gitterroste | |
b | H | |
Förder- und Spritzmaschinen mit Pumpen |
60 | 120 |
Förder- und Spritzmaschinen mit pneumatischer Förderung |
70 | 120 |
b = | größte lichte Maschenweite des Gitterrostes in mm, |
H = | kleinster Abstand der Abdeckung von der Quetschstelle zwischen Mischwerkzeug bzw. Rührwerk und Mischgefäß- bzw. Aufgabebehälterwandung in mm. |
- Fördersystem (Windkessel, Förderleitungen) vor dem Abklopfen und Öffnen drucklos machen und Drucklosigkeit feststellen, z. B. durch Manometer am Druckstutzen der Maschine.
- Gitterabdeckung erst entfernen, wenn Förderschnecke bzw. Rührwerk stillsteht und gegen Wiederanlaufen gesichert ist, z. B. bei Verstopfern und Reinigung.
- Verstopfungen gemäß Betriebsanleitung beseitigen, ggf. durch Rückwärtspumpen Druck in der Förderleitung abbauen. Sicherheitskupplungen vor dem Öffnen mit reißfester Folie abdecken. Personen dürfen sich nur dort aufhalten, wo sie von austretendem Mörtel nicht getroffen werden können.
- Bei Spritzarbeiten und beim
Beseitigen von Verstopfern
Schutzbrille tragen
.
- Gehörschutz benutzen, wenn der Beurteilungspegel mehr als 85 dB(A) beträgt.
- Hautschutz beachten: Vor der Arbeit gezielter Hautschutz, nach der Arbeit richtige Hautreinigung, nach der Reinigung sorgsame Hautpflege.
Prüfungen
- Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen
(Gefährdungsbeurteilung) und
einhalten, z. B.:
- vor jeder Arbeitsschicht auf augenscheinliche Mängel,
- nach Bedarf, mind. 1 x jährlich durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ (z. B. Sachkundiger),
- Druckbehälter (Windkessel) durch Sachverständigen. Prüffristen gemäß Herstellervorgaben.
- Ergebnisse der regelmäßigen Prüfung dokumentieren.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
07/2021