Belastungen durch Gefahrstoffe (z. B. Staub, Quarz) und Lärm.
Schutzmaßnahmen
Vor Einsatz prüfen, ob der Blattschutz über dem Sägeblatt vorhanden und funktionsfähig ist .
Während des Schneidvorganges hat sich der Bediener hinter dem Fugenschneider aufzuhalten.
Beim Ansetzen der Sägeeinrichtung auf der zu sägenden Fläche die Andrückkräfte so steuern, dass sich der Fugenschneider nicht unbeabsichtigt in Bewegung setzt.
Sägeblatt muss bei laufendem Antrieb durch Notabschaltung zum Stillstand gebracht werden können.
Während des Schneidvorganges dürfen sich außer dem Bediener keine weiteren Personen hinter der Maschine aufhalten.
Bei Arbeitsschluss und in Arbeitspausen Fugenschneider gegen unbefugtes Ingangsetzen sichern.
Vor Sägeblattwechsel Fahr- und Rotorantrieb abschalten und gegen unbefugtes Ingangsetzen sichern.
Fugenschneider vom Antrieb trennen, wenn der Fugenschneider umgesetzt, verladen und transportiert werden soll.
Gehörschutz benutzen .
Beim Wechseln der Diamanttrennscheibe Schutzhandschuhe tragen.
Zusätzliche Hinweise bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
Nur mit verkehrsrechtlicher Anordnung arbeiten.
Warnkleidung mind. Klasse 2 tragen .
Die Beschäftigten müssen sich bei ihren Tätigkeiten frei bewegen können.
Das Mindestmaß für Kontroll-, Steuer- und Bedienungstätigkeiten beträgt 0,80 m.
Zusätzliche Hinweise bei Arbeiten in geschlossenen Räumen
Für ausreichende Belüftung sorgen .
Bei Fugenschneidarbeiten in geschlossenen Räumen Elektroantriebe einsetzen.
Für eine ausreichende Staubabsaugung sorgen ggf. zusätzlich Luftreiniger einsetzen.
Prüfungen
Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen (Gefährdungsbeurteilung) und einhalten, z. B.:
arbeitstäglich durch den Maschinenführer,
nach Bedarf, mind. 1 x jährlich durch eine "zur Prüfung befähigte Person" (z. B. Sachkundiger).
Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen dokumentieren.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.