Betonpumpen und Verteilermaste |
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Gefährdungen
- Unfälle ereignen sich durch nicht standsichere Aufstellung, unzureichenden Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen oder Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich am Endschlauch beim Anpumpen.
Allgemeines
- Unterweisung anhand der Betriebsanweisung.


Schutzmaßnahmen
Aufstellung
- Betonpumpen und Verteilermaste standsicher aufstellen. Lastverteilende Unterlagen verwenden
.
- Fläche der lastverteilenden Unterlage entsprechend der zulässigen Bodenpressung und der Eckstützkräfte ermitteln.
- Sicherheitsabstand zu Baugrubenböschungen und Grabenkanten einhalten
.
- Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen einhalten.
Betrieb
- Verteilermaste nicht über die Maximallänge verlängern
. Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
- Beim Anpumpen oder Wiederanpumpen, z. B. nach Verstopfern, muss der Endschlauch frei pendelnd hängen. Im Gefahrbereich des Endschlauches darf sich niemand aufhalten
.
- Verteilermaste nicht als Hebezeuge verwenden
. Weiterführende Förderleitungen dürfen den Mast nicht zusätzlich belasten.
- Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen nur mit Absturzsicherungen, z. B. Betonierbühne mit voll ausgelegten Belägen und Seitenschutz! Schalungsoberkante nicht als Standplatz geeignet
.
- Durchführung von Unterweisung und Einweisung des Bedieners anhand der Betriebsanweisung unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers.
Zusätzliche Hinweise für Förderleitungen
- Keine festen Anbauten
und Verlängerungen
an Endschläuchen.
- Förderleitungen sicher befestigen
Hebelkupplungen mit Splint sichern
.
- Vor dem Öffnen der Leitungskupplungen (z. B. bei Verstopfern) Fördersystem drucklos machen.
- Förderleitungen zum Aufgabebehälter hin entleeren und reinigen.
- Bei pneumatischer Reinigung Endverteilerschlauch entfernen und Fangkorb anbringen. Im Gefahrenbereich des mit dem Fangkorb versehenen Schlauchendes dürfen sich während der Druckaufgabe keine Personen aufhalten.
Prüfungen
- Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen (Gefährdungsbeurteilung) und einhalten, z. B.:
- täglich vor Arbeitsbeginn auf augenscheinliche Mängel,
- regelmäßig auf Verschleißzustand der Förderleitung,
- bei Bedarf, mind. 1 x jährlich durch eine "zur Prüfung befähigte Person" (z. B. Sachkundiger).
- Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen dokumentieren.






07/2021